Abmahnung durch Waldorf Frommer für Constantin Film Verleih GmbH - „Gesetz der Rache“

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Den Empfängern der Abmahnungen durch Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) wird von den vermeintlichen Rechteinhaberin Constantin Film Verleih GmbH vorgeworfen, den urheberrechtlich geschützten Thriller „Gesetz der Rache“ mit Gerard Butler und Leslie Bibb illegal von einer Internettauschbörse heruntergeladen und es damit zugleich ohne Berücksichtigung von Rechten der Constantin Film Verleih GmbH öffentlich zu einem weiteren illegalen Download zu Verfügung gestellt zu haben.

Die Abmahnung durch Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer ist eine Reaktion auf eine begangene Rechtsverletzung an dem Thriller „Gesetz der Rache“. Sie beinhaltet zum einen die Aufforderung künftig nicht mehr die Rechte der Constantin Film Verleih GmbH zu beeinträchtigen und bietet zum anderen die Möglichkeit die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen. Folgendes wird wie bei Filesharing-Abmahnungen üblich gefordert:

  • Dauerhafte Löschung der abgemahnten Datei
  • Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist
  • Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 956,00 Euro, der sich aus Rechtsanwaltsgebühren und Schadensersatz zusammensetzt

Wie gehe ich gegen die erhaltene Abmahnung vor?

Sie sollten einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Überprüfung der geltend gemachten Ansprüche der Gegenseite wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung an dem Thriller „Gesetz der Rache“ beauftragen.

Sie sollten die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige rechtliche Prüfung unterschreiben. In der Regel sind die vorformulierten Unterlassungserklärungen viel zu weitgehend: sie binden den Erklärenden an einen Zeitraum von 30 Jahren oder setzen viel zu hohe Vertragsstrafen fest im Falle einer Zuwiderhandlung. Um diese Nachteile zu verhindern, sollten Sie die Unterlassungserklärung von einem Rechtsanwalt modifizieren lassen. So kann die zeitliche Geltung der Abmahnung beschränkt werden oder Sie können eine angemessene Vertragsstrafe vereinbaren. Gerne helfen wir Ihnen bei der Abfassung einer solchen modifizierten Unterlassungserklärung.

Insbesondere wird ihr Rechtsanwalt weiterhin das Verteidigungsziel verfolgen die Zahlungsaufforderung von 956,00 Euro zumindest anteilig zurückzuweisen. Dieses Vorhaben kann insbesondere hinsichtlich des unterschiedlichen Haftungsumfanges Aussichten auf Erfolg haben. Um diese gegebenenfalls gute Ausgangsposition nicht zunichte zu machen, sollten Sie daher keinesfalls voreilig der Zahlungsaufforderung der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer nachkommen.

Von einem einfachen ignorieren der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Thriller „Gesetz der Rache“ ist dringendst abzuraten. Dies hätte lediglich zur Folge, dass gegen Sie weiter rechtliche Schritte in die Wege geleitet werden, die mit weiteren nicht nur unerheblichen Kosten verbunden sind.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Sie als Anschlussinhaber können grundsätzlich als Täter oder aber als sogenannter Störer in die Haftung genommen werden. Vorerst wird, wie üblich, in der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Gesetz der Rache“ davon ausgegangen, dass Sie als Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung an dem Film „Gesetz der Rache“ eigenverantwortlich als Täter veranlasst haben.

Leben Sie jedoch in einem Mehrpersonenhaushalt, in dem alle Bewohner den Anschluss gleichermaßen nutzen und besteht daher eine ernsthafte Möglichkeit, dass nicht Sie sondern ein selbstverantwortlicher Dritter die Urheberrechtsverletzung an dem Film „Gesetz der Rache“ veranlasst hat, so kann eine Täterhaftung ausgeschlossen werden.

In jedem Fall lohnt sich daher die rechtliche Überprüfung des Einzelfalles.

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Gesetz der Rache“ in ihrem Briefkasten vorgefunden, können Sie uns gerne in einem Ernstgespräch Ihren Fall schildern, um so eine anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. Wir sind 7 Tage die Woche für Sie telefonisch erreichbar auch können Sie das auf der Website www.abmahnhelfer.de vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!


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