Abmahnung durch Waldorf Frommer für „Geld her oder Autsch`n“

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Den Adressaten des Abmahnschreibens der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer (www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) wird vorgeworfen die deutsche Filmkomödie „Geld her oder Autsch`n“ innerhalb einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern der selbigen illegal zur Verfügung gestellt zu haben. Aufgrund des widerrechtlichen öffentlichen Zugänglichmachens fordert die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Universum Film GmbH den Betroffenen auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist abzugeben und einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Wenn auch Sie Adressat einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung an der Komödie „Geld her oder Autsch`n“ geworden sind, sollten Sie diese auf jeden Fall ernstnehme und folgende Handlungsempfehlungen beachten:

1. Nicht voreilig zahlen!

2. Nichts unterschreiben!

3. Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!

4. Anwalt fragen!

5. Frist bewahren!

Auch wenn Sie als Anschlussinhaber sich die Urheberrechtsverletzung an dem Film „Geld her oder Autsch`n“ nicht erklären können da Sie selbst keine Dateien über sogenannte p2p –Netzwerke anderen zum Download angeboten haben, oder selbst auch keine Dateien heruntergeladen haben und somit auch eine automatische Bereitstellung ihrer Dateien ausgeschlossen werden kann, sollten Sie unbedingt auf die Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Geld her oder Autsch`n“ reagieren. Ratsam ist es aber vor übereilten Reaktionen einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt auszusuchen. Dieser kann dann vorab die Rechtmäßigkeit der Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Geld her oder Autsch`n“ rechtlich überprüfen und Sie auf gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten hinweisen.

So kann könnten Sie als Anschlussinhaber auch wenn Sie beweissicher darlegen können, dass eine ernsthafte Möglichkeit besteht, das ein selbstverantwortlicher Dritter die Urheberrechtsverletzung an dem Film „Geld her oder Autsch`n“ veranlasst hat zwar noch als sogenannter Störer in die Haftung genommen werden, dieser ist jedoch gerade nicht schadensersatzpflichtig und eine zumindest anteilige Zurückweisung der Zahlungsaufforderung ist möglich.

Auch die meist beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht vorschnell unterzeichnet werden. Diese ist regelmäßig zu weitgehend. So kann dieser unter Umständen eine vollständige Anerkennung der von der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Universum Film GmbH geltend gemachten Ansprüche enthalten. Durch die Abgabe kann dann in der Regel ist es nur noch schwer beziehungsweise unmöglich nachträglich mit der Gegenseite zu verhandeln.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem telefonischen Erstgespräch können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Gerne können Sie auch das auf der Website www.abmahnhelfer.de vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!


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