Abmahnung durch Waldorf Frommer für Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH

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Die bereits für Filesharing-Abmahnung bekannte Kanzlei Waldorf Frommer versendet aktuell Abmahnungen im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film: „Percy Jackson: Im Bann des Zyklopen".

Den Betroffenen wird vorgeworfen den Film widerrechtlich auf einer Tauschbörse (p2p) anderen Nutzern zum Download und damit öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Da die Rechteinhaberin Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH keinesfalls in ein derartiges Anbieten eingewilligt habe seien dieser durch die Verletzungshandlung Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche entstanden. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert daher im Namen ihrer Mandantschaft den Betroffenen auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschal festgelegten Betrag in Höhe von den üblicherweise von der Kanzlei Waldorf Frommer geforderten 1028,00 Euro zu zahlen.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Nehmen sie die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer auf jeden Fall ernst und halten die gesetzten Fristen ein, auch wenn Sie selbst die Urheberrechtsverletzung nicht begangen haben sollten.

In jedem Fall ist es jedoch empfehlenswert eine Unterlassungserklärung abzugeben, auch wenn die Verletzung nicht von Ihnen sondern unter Umständen von einem Dritten begangen wurde. Durch die Abgabe verhindern Sie weitere rechtliche Schritte gegen Sie und es führt meist zu einer außergerichtlichen und somit für Sie bedeutend günstigeren Verhandlungsvariante. Wichtig ist es aber nicht die regelmäßig von der Kanzlei Waldorf Frommer vorformulierte beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese sollte im Wege einer rechtlichen Beratung vorerst zu Ihren Gunsten modifizierte werden.

Auch sollte der von der Kanzlei Waldorf Frommer pauschal festgesetzte Abgeltungsbetrag in Höhe von 1028,00 Euro nicht vorschnell gezahlt werden. Meist werden die Anschlussinhaber pauschal in Haftung genommen. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Inhaber des Internetanschlusses ist jedoch nur dann begründet, wenn dieser selbstverantwortlich gehandelt hat. Meist verwenden jedoch mehrere Personen eines Haushaltes den gleichen Internetanschluss, wodurch unter Umständen die Vermutung, dass Sie als Täter die Rechtsverletzungen selbst begangen haben, widerlegt werden kann. Sofern der Anschlussinhaber zusätzlich seinen Überwachungs- und Aufklärungspflichten nachgekommen ist, kann der Betroffene nicht einmal als Störer haften.

Zudem ist zu erwarten, dass die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren nach Inkrafttreten des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken wieder sinken wird. Das Gesetz sieht vor, dass künftig nur noch Rechtsanwaltsgebühren nach einem Streitwert in Höhe von 1.000,00 € bemessen werden dürfen, wodurch die Anwaltskosten auf ca. 155,00 Euro gedeckelt werden.

Auch wenn dieses Gesetzt noch nicht rechtskräftig ist, hat das Amtsgericht Hamburg als erstes Gericht in seinem Urteil vom 24.07.2013 (Az.: 31a C 109/13) die Grundsätze diese Gesetzes bereits berücksichtigt und den Streitwert des ihm zugrundeliegenden Streits auf 1000,00 Euro gedeckelt.

Wie weiter Gerichte diesbezüglich entscheiden werden oder ob das Gesetz eine Zustimmung des Bundesrates erhalten wird, bleibt abzuwarten. Zu beachten ist jedoch, dass die Deckelung sich lediglich auf die Rechtsanwaltskosten bezieht. Der meist pauschalisierte Schadensersatzanspruch kann nur der Geschädigte selbst bestimmen, daher könnte dieser trotz der Deckelung des Streitwertes die Schadensersatzforderungen erhöhen.

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film: „Percy Jackson: Im Bann des Zyklopen" erhalten haben, sollten Sie daher keinesfalls voreilig handeln. Sie könnten sich dadurch Verteidigungsmöglichkeiten erheblich beschneiden. In jedem Fall lohnt es sich Ihren Einzelfall rechtlich überprüfen zu lassen.

Gerne können Sie hierzu unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen unter der Telefonnummer 030/ 200590770. Auch können Sie uns über das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular kontaktieren.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, ihr Abmahnhelfer.de Team!


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