Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Bastei Lübbe AG – „Er ist wieder da“ Timur Vernes (ebook)

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Die Bastei Lübbe AG hat die Kanzlei Waldorf Frommer beauftragt Abmahnungen an Anschlussinhaber zu versenden wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen an dem E-Book „Er ist wieder da" von Timur Vermes.

In dem Abmahnschreiben wird dem Betroffenen vorgeworfen, er habe innerhalb eines p2p-Netzwerkes das E-Book des deutschen Schriftstellers Timur Vermes „Er ist wieder da" anderen Nutzern zum Herunterladen angeboten und somit widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht.

Wegen dieser Urheberrechtsverletzung mach die Münchner Abmahnkanzlei Waldorf Frommer Schadensersatz- und Anwaltskosten geltend und verlangt zudem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich eine Abmahnung bekommen habe?

Haben auch Sie eine Abmahnung bekommen, so geraten Sie nicht in Panik. Voreiliges Handeln kann hier nur dazu führen, dass Sie sich Ihre Verteidigungsmöglichkeiten selbst verbauen. Vielmehr sollten Sie Ruhe bewahren und einen fachkundigen Rechtsanwalt mit der Prüfung der Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche beauftragen. Teilweise sind die Forderungen überhöht. Des Weiteren sollten Sie die Unterlassungserklärung von Ihrem Anwalt modifizieren, also abändern, lassen.

Lohnt es sich gegen die Abmahnung vorzugehen?

In vielen Fällen lohnt sich ein Vorgehen gegen die erhaltene Abmahnung.

Wenn Sie sich sicher sind, dass weder Sie noch ein Dritter, der Ihren Internetanschluss mitnutzt, die Urheberrechtsverletzung begangen hat, kann hier ein möglicher Ansatzpunkt liegen. Möglicherweise ist ein Fehler bei der Ermittlung der IP-Adresse unterlaufen. Vor Gericht trägt der Rechteinhaber die Beweislast, dass die Zuordnung der IP-Adresse zum Anschlussinhaber korrekt war.

Grundsätzlich besteht die tatsächliche Vermutung, dass der Anschlussinhaber der ermittelten IP-Adresse der Täter der begangenen Urheberrechtsverletzung ist. Dies ist aber nicht regelmäßig der Fall. Wenn in Ihrer Konstellation z. B. Ihr Lebenspartner oder Ihr Kind die Urheberrechtsverletzung begangen hat, könnte hier ein guter Ansatzpunkt für Ihre Verteidigung liegen. Nach der neusten BGH Rechtsprechung haftet ein Elternteil nicht mehr für die Urheberrechtsverletzungen seines volljährigen Kindes.

Wenn die abmahnende Kanzlei massenhaft inhaltsgleiche Abmahnungen versendet, kann unter Umständen ein rechtsmissbräuchliches Verhalten vorliegen. Hier liegt der Schluss nahe, dass vorwiegend abgemahnt wird, um an den Abmahnkosten zu verdienen. Indiz hierfür ist eine Gebührenteilungsvereinbarung zwischen dem Rechteinhaber und der beauftragten Kanzlei, welche aber schwer nachzuweisen sein wird. 

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für die Bastei Lübbe AG wegen unerlaubter Verwertung des E-Books „Er ist wieder da" von Timur Vermes erhalten haben, rufen Sie uns unter der Telefonnummer: 0800 - 866 22 66 an. Wir geben Ihnen eine erste kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung und unterbreiten Ihnen sodann ein unverbindliches Angebot. Durch Pauschaltarife sind wir in der Lage unsere Leistungen zu sehr fairen Preisen anzubieten.

Ihr Abmahnhelfer.de Team!


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