Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Sony Music Entertainment Germany GmbH - „Michael Jackson Xscape“

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Momentan verschickt die Kanzlei Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) für die Sony Music Entertainment Germany GmbH Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Kompilationsalbum „Xscape“ des Künstlers Michael Jackson.

Was wird dem Abgemahnten vorgeworfen?

Dem Adressaten des Abmahnschreibens wird vorgeworfen, er habe das Musikalbum „Xscape“ mittels eines p2p-Netzwerks anderen Usern zum Download angeboten und so illegal öffentlich zugänglich gemacht. Insbesondere ist bei solchen Filesharing-Netzwerken zu beachten, dass durch das Herunterladen einer Datei anderen Nutzern automatisch die auf dem eigenen Rechner befindlichen Inhalte zur Verfügung gestellt werden.

Aufgrund der erfolgten Rechtsverletzung fordern die Rechtsanwälte der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer den Abgemahnten dazu auf, innerhalb einer kurz bemessenen Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu entrichten. Dieser Betrag setzt sich aus den Schadensersatzkosten in Höhe von 600,00 Euro und den Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 215,00 Euro zusammen.

Wie reagiere ich bestmöglich auf die erhaltene Abmahnung?

Falls auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, gilt es, nicht in Panik auszubrechen. Sie sollten sich als Erstes die Ihnen gesetzte Frist notieren und innerhalb dieser einen spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren. Dieser wird für Sie die Rechtmäßigkeit der Abmahnung überprüfen und Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen.

Das Team von Abmahnhelfer.de rät davon ab, Kontakt mit der gegnerischen Kanzlei aufzunehmen. In einem Telefongespräch werden Sie nach Ihrem Aktenzeichen gefragt und sodann kann jede Ihrer getätigten Aussagen gegen Sie verwendet werden. Zudem ist es möglich, dass versucht wird, Sie davon zu überzeugen, dass keine Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung bestehen.

Sollte die mitgeschickte Unterlassungserklärung abgegeben werden?

Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte niemals ohne vorherige juristische Überprüfung unterzeichnet werden. Sie müssen sich bewusst sein, dass diese regelmäßig zu weitgehend ist und zugunsten der gegnerischen Partei formuliert ist. Sie kann Regelungen enthalten, die eine zeitliche Geltung der Erklärung von über 30 Jahren festsetzen. Um solche negativen Punkte auszuschließen, sollten Sie die Unterlassungserklärung von einem Rechtsanwalt modifizieren lassen. Es ist nämlich trotzdem sinnvoll, eine Unterlassungserklärung abzugeben, da Sie sich ansonsten der Gefahr aussetzen, dass ein kostspieliges einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird.

Wenn auch Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen illegaler Verwertung des Musikalbums „Xscape“ des 2009 verstorbenen Künstlers Michael Jackson abgemahnt wurden, bewahren Sie Ruhe. Nehmen Sie unser kostenloses Erstgespräch wahr und schildern Sie uns Ihren persönlichen Fall. Sie erhalten sogleich eine erste anwaltliche Einschätzung sowie ein unverbindliches Angebot.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!


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