Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Sony Music - „Girl“ Pharrell Williams

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Derzeit mahnen die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer49) für die Sony Music Entertainment Germany GmbH Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum „Girl“ von Pharrell Williams ab.

Im Namen ihrer Mandantschaft fordern die Rechtsanwälte der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer den Abgemahnten auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu entrichten und das abgemahnte Werk unverzüglich und dauerhaft von dem Rechner zu löschen.

Was wird dem Betroffenen vorgeworfen?

Dem Anschlussinhaber wird vorgehalten, er habe das Musikalbum „Girl“ des US-amerikanischen Sängers Pharrell Williams mittels eines Filesharing-Netzwerks anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht. Viele der Betroffenen können sich diesen Vorwurf nicht erklären. Insbesondere ist bei solchen Tauschbörsen jedoch zu beachten, dass durch das Herunterladen einer Datei automatisch den anderen Nutzern der Zugriff auf die Inhalte, die sich auf dem eigenen Rechner befinden, erlaubt wird. Somit liegt regelmäßig schon durch das einmalige Herunterladen eine Urheberrechtsverletzung vor.

Wie verhalte ich mich am besten, wenn ich abgemahnt wurde?

Falls auch Ihnen ein Abmahnschreiben zugesandt wurde, sollten Sie Ruhe bewahren und nicht unüberlegte und voreilige Handlungen vornehmen. Eine vorschnelle Zahlung des geforderten Betrags führt dazu, dass Sie sich selbst die Möglichkeit nehmen über die Höhe des Betrags zu verhandeln. Dies ist im Nachhinein nicht mehr möglich.

Wir raten Ihnen dazu sich die Ihnen gesetzte Frist zu notieren und innerhalb dieser einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser kann für Sie die Rechtmäßigkeit der Abmahnung überprüfen und Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben. Weiterhin kann er ermitteln, ob Sie für die Urheberrechtsverletzung haften und wenn ja, in welcher Höhe. Diese Frage ist abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls und kann deshalb nicht pauschal beantwortet werden.

Sollte ich eine Unterlassungserklärung abgeben?

Unser Team von Abmahnhelfer.de empfiehlt in jedem Fall die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Der Grund liegt darin, dass Sie sich nur so sicher sein können, dass kein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird, welches mit erhöhten Kosten verbunden ist. Jedoch sollten Sie die mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige juristische Überprüfung abgeben. Die vorformulierte Unterlassungserklärung ist regelmäßig zu weitgehend und zu Gunsten der gegnerischen Partei formuliert. Sie sollten Ihren Anwalt daher eine modifizierte Unterlassungserklärung abfassen lassen. Diese sollte sich nur auf die notwendigen Angaben beschränken und für Sie möglichst vorteilhaft sein.

Wenn auch Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen unerlaubter Verwertung des Musikalbums „Girl“ von Pharrell Williams abgemahnt wurden, bewahren Sie Ruhe. Melden Sie sich bei unserem erfahrenen Team von Abmahnhelfer.de und nutzen Sie das kostenlose Erstgespräch inklusive anwaltlicher Ersteinschätzung. Dafür erreichen Sie uns sieben Tage die Woche unter der Telefonnummer: 030 965 35 854 oder indem Sie das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!


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