Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Tiberius Film GmbH - „Hatchet III“

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Die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt Abmahnschreiben an Anschlussinhaber für die Rechteinhaberin Tiberius Film GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Hatchet III“.

Die Adressaten der Abmahnung können sich häufig den Vorwurf des illegalen Filesharings nicht erklären. Bei der Nutzung von sogenannten peer-to-peer-Netzwerken (p2p) muss jedoch beachtet werden, dass den anderen Nutzern durch das Herunterladen einer Datei automatisch die Inhalte, die sich auf dem eigenen Rechner befinden, zur Verfügung gestellt werden. Diese Zurverfügungstellung ist ein urheberrechtlich geschütztes Recht des Urhebers bzw. Rechteinhabers und stellt daher, soweit dies ohne Einwilligung erfolgte, bereits eine Urheberrechtsverletzung dar.

Aufgrund der Urheberrechtsverletzung fordert Waldorf Frommer den betroffenen Anschlussinhaber zu dreierlei auf: 

  • unverzügliche und dauerhafte Löschung der abgemahnten Datei,
  • Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 815,00 Euro, der sich aus Rechtsanwalts- und Schadensersatzkosten zusammensetzt und
  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist.

Wie verhalte ich mich richtig, wenn auch ich eine Abmahnung erhalten habe?

Haben auch Sie Post von Waldorf Frommer erhalten? Dann sollten Sie ruhig bleiben und nicht in Panik verfallen. Übereilte Handlungen, wie eine vorschnelle Zahlung des geforderten Betrags oder die Abgabe der mitgeschickten Unterlassungserklärung, führen dazu, dass Sie sich selbst Ihre Verhandlungsbasis entziehen. Aus diesem Grund sollten Sie zunächst einen im Internet- und Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren, der für Sie die Ansprüche der Gegenseite überprüfen kann. Möglicherweise ist die Forderung überhöht oder Sie haften nicht vollumfänglich für die Urheberrechtsverletzung. Sie sollten davon absehen, mit der Kanzlei Waldorf Frommer in Kontakt zu treten.

Des Weiteren ist es wichtig, dass Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Diese sollte möglichst zu Ihren Gunsten formuliert sein und sich nur auf die wesentlichen Punkte beziehen. Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie also in keinem Fall abgeben, da diese regelmäßig viel zu weitgehend sein wird und für Sie deshalb nachteilhaft.

Lohnt es sich, gegen die Abmahnung vorzugehen?

In vielen Fällen lohnt sich ein Vorgehen gegen die erhaltene Abmahnung.

Häufig unterlaufen bei der Ermittlung der IP-Adresse Fehler. Hier könnte ein möglicher Ansatzpunkt liegen, sofern Sie sich sicher sind, dass Sie die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung nicht begangen haben. Im gerichtlichen Verfahren trägt nämlich der Rechteinhaber die Beweislast, dass die Zuordnung der IP-Adresse zum Anschlussinhaber korrekt war.

Ein anderer Ansatzpunkt kann die – schon oben erwähnte – beschränkte Haftung des Anschlussinhabers sein. Häufig hat nicht der Anschlussinhaber selbst die Urheberrechtsverletzung begangen, sondern der Lebenspartner oder der Mitbewohner. In solchen Fällen kommt eine Haftung als Störer in Betracht. Der Vorteil der Haftung als Störer liegt darin, dass keine Schadensersatzpflicht besteht.

Wenn auch Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer für die Tiberius Film GmbH wegen unerlaubter Verwertung des Films „Hatchet III“ erhalten haben, nutzen Sie unser erstes kostenloses Gespräch und berichten Sie uns Ihren Einzelfall. Wir werden Ihnen sodann eine kostenlose Ersteinschätzung geben und Ihnen ein unverbindliches Angebot unterbreiten. Rufen Sie uns dafür unter der Telefonnummer: 0800 – 866 22 66 an oder füllen Sie das Kontaktformular, welches sich auf unserer Website befindet, aus.

Ihr Team von Abmahnelfer.de!


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