Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Tiberius Film GmbH - „Lost in Paradise: Mauritius“

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Die Kanzlei Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) mahnt für die Tiberius Film GmbH Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Lost in Paradise: Mauritius“ ab.

Aufgrund der unerlaubten Verwertung der Dokumentation „Lost in Paradise: Mauritius“ soll der Abgemahnte einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Was wird dem Betroffenen vorgeworfen?

Der Adressat des Abmahnschreibens soll den Film „Lost in Paradise: Mauritius“ innerhalb eines Filesharing-Netzwerks anderen Nutzern desselbigen zum Download angeboten und so öffentlich zugänglich gemacht haben. Diese öffentliche Zugänglichmachung erfolgte jedoch widerrechtlich, da sie allein dem Urheber bzw. Rechteinhaber vorbehalten ist (§ 19a UrhG). Der hat im vorliegenden Fall keine vorherige Einwilligung zur öffentlichen Zugänglichmachung gegeben.

Wie gehe ich gegen eine Abmahnung am besten vor?

Falls auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie Ruhe bewahren und davon absehen, mit der gegnerischen Seite Kontakt aufzunehmen. In einem Telefonat mit der Kanzlei Waldorf Frommer wird möglicherweise versucht, Sie davon zu überzeugen, dass keine Verteidigungsmöglichkeiten bestehen. Außerdem kann jede Ihrer getätigten Aussagen gegen Sie verwendet werden, sobald Sie Ihr Aktenzeichen nennen.

Sie sollten vielmehr einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen, der die Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft. Des Weiteren kann er klären, ob und inwieweit Sie für die Urheberrechtsverletzung haften.

Sollte ich eine Unterlassungserklärung abgeben?

Es ist in jedem Fall sinnvoll, eine Unterlassungserklärung abzugeben, da Sie nur so die Gefahr eines einstweiligen Verfügungsverfahrens ausräumen können. Jedoch raten wir nicht dazu, die vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese ist stets zu weitgehend und kann Regelungen enthalten, die Sie benachteiligen, wie z. B. ein Schuldanerkenntnis oder die Bindung an die Erklärung über einen Zeitraum von 30 Jahren. Um solche nachteiligen Klauseln zu vermeiden, sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgefasst werden, die sich nur auf die nötigen Angaben bezieht. Sie sollten diese von einem fachkundigen Rechtsanwalt formulieren lassen. Ein Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet sollte nicht benutzt werden, da es ungenau sein kann. Schon die kleinste Ungenauigkeit kann vor Gericht jedoch dazu führen, dass die Unterlassungserklärung komplett wertlos ist.

Wenn auch Sie von Waldorf Frommer für die Tiberius Film GmbH wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Lost in Paradise: Mauritius“ abgemahnt wurden, melden Sie sich telefonisch bei unserem Team von Abmahnhelfer.de für ein kostenloses Erstgespräch. Gerne können Sie auch das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen. Aufgrund von Pauschaltarifen sind wir in der Lage, unsere Leistungen bundesweit zu sehr fairen Preisen anzubieten.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!


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