Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Twentieth Century Fox – „X-Men: Zukunft ist Vergangenheit“

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Die Kanzlei Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) wurde von der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH beauftragt Anschlussinhaber wegen illegaler Verwertung des Films „X-Men: Zukunft ist Vergangenheit“ abzumahnen.

In dem Abmahnschreiben wird dem Betroffenen vorgeworfen, er habe den Actionfilm „X-Men: Zukunft ist Vergangenheit“ mittels eines Peer-to-Peer-Netzwerks (p2p) anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht. Aufgrund dieser Rechtsverletzung – das öffentliche Zugänglichmachen steht allein dem jeweiligen Urheber bzw. Rechteinhaber zu – soll der Abgemahnte einen pauschalen Abgeltungsbetrag, bestehend aus Schadensersatz- und Rechtsanwaltskosten, zahlen. Dieser beläuft sich auf eine Summe in Höhe von 815,00 Euro. Zudem sollen Sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Wenn auch Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt wurden, sollten Sie Ruhe bewahren. Es stellt keine Lösung dar, wenn Sie übereilte der Zahlungsforderung nachkommen. Dadurch verbauen Sie sich selbst die Möglichkeit über die Höhe der Forderung zu verhandeln. Suchen Sie deshalb – innerhalb der Ihnen gesetzten Frist – einen spezialisierten Rechtsanwalt auf, der Ihnen über die Verteidigungsmöglichkeiten Auskunft erteilen kann und für Sie die Abmahnung überprüfen kann. Außerdem kann er für Sie die beigefügte Unterlassungserklärung juristisch überprüfen. Regelmäßig ist die mitgeschickte Unterlassungserklärung zu weitgehend und sollte daher abgeändert (modifiziert) werden.

Mein volljähriges Kind hat die Urheberrechtsverletzung begangen – hafte ich trotzdem?

Seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar 2014 (Az.: I ZR 169/12) entfällt die Störerhaftung des Anschlussinhabers für ein volljähriges Familienmitglied. Der erwachsene Täter haftet seitdem vollumfänglich selbst für die Rechtsverletzung. Nur wenn es Anhaltspunkte für das rechtswidrige Verhalten gab und der Anschlussinhaber nichts unternommen hat, um die Rechtsverletzung zu verhindern, kommt eine Haftung als Störer in Betracht. Der Vorteil der Störerhaftung liegt darin, dass kein Schadensersatz geleistet werden muss.

Falls auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Film „X-Men: Zukunft ist Vergangenheit“ erhalten haben, geraten Sie nicht in Panik. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit eines kostenlosen Erstgesprächs, indem Sie uns von Ihrem Fall berichten können und sodann eine erste anwaltliche Einschätzung von uns bekommen. Sie erreichen uns sieben Tage die Woche unter der Telefonnummer 030 965 35 854 oder können das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 


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