Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Warner Bros. Entertainment GmbH – „Argo“

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Die Warner Bros. Entertainment GmbH hat die Kanzlei Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) beauftragt Anschlussinhaber wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzung an dem Film „Argo“ abzumahnen.

Die Betroffenen sollen den US-amerikanischen Thriller „Argo“ mittels eines p2p-Netzwerks anderen Usern zum Download angeboten und so unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht haben. Viele der Abgemahnten können sich diesen Vorwurf nicht erklären. Insbesondere ist jedoch bei solchen Online-Tauschbörsen zu beachten, dass beim Herunterladen einer Datei automatisch anderen Nutzern die auf dem eigenen Rechner befindlichen Inhalte zugänglich gemacht werden.

Im Namen ihrer Mandantschaft möchte die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer, dass Sie einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 956,00 Euro zahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer kurz bemessenen Frist abgeben.

Wie reagiere ich auf die Abmahnung am besten?

Keinesfalls sollten Sie nach Erhalt einer Abmahnung in Panik geraten. Es ist nicht hilfreich, wenn Sie eine übereilte Zahlung tätigen. Im Gegenteil: damit verbauen Sie sich die Möglichkeit, über den Betrag zu verhandeln.

Sie sollten also Ruhe bewahren und einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser kann für Sie die Abmahnung überprüfen und Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten darlegen. Des Weiteren kann er feststellen, ob und inwieweit Sie für die begangene Urheberrechtsverletzung haften. Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, sondern hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.

Sollte ich eine Unterlassungserklärung abgeben?

In jedem Fall ist es sinnvoll eine Unterlassungserklärung abzugeben, da Sie nur so der Gefahr entgehen, dass ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird. Jedoch ist davon abzuraten die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Diese ist stets zu Gunsten der gegnerischen Partei formuliert und kann Punkte enthalten, die Sie unangemessen benachteiligen. Teilweise wird in einer solchen Unterlassungserklärung die zeitliche Geltung über 30 Jahre festgelegt oder ein Schuldanerkenntnis, das vor Gericht gegen Sie verwendet werden kann. Um diese und ähnliche Klauseln zu verhindern/ abzumildern, sollten Sie die Unterlassungserklärung von einem spezialisierten Rechtsanwalt abändern lassen. Eine solche sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung sollte sich nur auf die wesentlichen Angaben beziehen.

Wir raten davon ab, ein Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet zu verwenden. Diese Vorlagen sind meist von juristischen Laien verfasst, sodass sie Ungenauigkeiten enthalten können. Sie sollten sich bewusst sein, dass schon die kleinste Ungenauigkeit die Unterlassungserklärung vor Gericht wertlos machen kann.

Falls auch Sie von Waldorf Frommer im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen illegaler Verwertung des Films „Argo“ abgemahnt wurden, sollten Sie unser Angebot eines kostenlosen Erstgesprächs nutzen! In diesem können Sie uns Ihren Fall schildern und erhalten sogleich eine erste anwaltliche Einschätzung. Unsere Telefonnummer lautet: 030 965 35 854.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!


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