Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Warner Bros. Entertainment GmbH - „Edge of Tomorrow“

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Die Kanzlei Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) mahnt derzeit Anschlussinhaber im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH ab. Die Abmahnschreiben beziehen sich auf angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem Science-Fiction-Actionfilm „Edge of Tomorrow“. Der Abgemahnte soll den Film mittels einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern derselbigen zur Verfügung gestellt und so unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht haben. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht gem. § 19a UrhG ausschließlich dem Urheber bzw. Rechteinhaber zu.

Was fordert Waldorf Frommer von dem Betroffenen?

Im Namen ihrer Mandantschaft macht die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer einen Unterlassungs- und einen Zahlungsanspruch geltend. Zum einen soll der betroffene Anschlussinhaber eine Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist abgeben, zum anderen soll er einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zahlen.

Wie verhalte ich mich am besten, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Falls auch Sie abgemahnt wurden, sollten Sie die folgenden Handlungsempfehlungen beherzigen: 

  1. Nicht voreilig zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt mit Waldorf Frommer aufnehmen!
  4. Rechtsanwalt aufsuchen!
  5. Frist wahren!

Es ist wichtig, dass Sie keine übereilten Handlungen vornehmen. Dadurch können Sie sich selbst Verteidigungsmöglichkeiten abschneiden. Des Weiteren sollten Sie es unterlassen, mit der Kanzlei Waldorf Frommer Kontakt aufzunehmen. Sobald Sie Ihr Aktenzeichen nennen, kann jede Ihrer Aussagen gegen Sie verwendet werden.

Wir raten Ihnen daher einen spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen, der für Sie die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche überprüfen kann. Sie sollten diesen innerhalb der Ihnen gesetzten Frist kontaktieren, da Sie ansonsten Gefahr laufen, dass weitere rechtliche Schritte gegen Sie erhoben werden.

Weiterhin empfehlen wir Ihnen die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige rechtliche Überprüfung zu unterschreiben. Diese ist häufig zu weitgehend und kann Klauseln enthalten, die Sie an die Erklärung über einen Zeitraum von über 30 Jahren binden oder ein Schuldanerkenntnis darstellen. Um diese für Sie nachteiligen Punkte zu vermeiden, sollten Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung von einem fachkundigen Anwalt formulieren lassen. Diese sollte sich nur auf die notwendigen Angaben beschränken.

Melden Sie sich bei unserem Team von Abmahnhelfer.de, wenn auch Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer für die Warner Bros. Entertainment GmbH wegen illegaler Verwertung des Films „Edge of Tomorrow“ erhalten haben. Wir bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an, in dem Sie uns Ihren Einzelfall erläutern können und eine erste anwaltliche Einschätzung erhalten. Sie erreichen uns telefonisch oder indem Sie das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!


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