Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Warner Bros. Entertainment GmbH – „Veronica Mars“

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Die Warner Bros. Entertainment GmbH hat die Kanzlei Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) beauftragt Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung an dem Film „Veronica Mars“ abzumahnen.

Der Betroffene soll den US-Film „Veronica Mars“ innerhalb eines p2p-Netzwerks anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht haben. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht gem. § 19 a UrhG jedoch einzig und allein dem Urheber bzw. Rechteinhaber, vorliegend also der Warner Bros. Entertainment GmbH, zu.

Was möchte Waldorf Frommer von dem Abgemahnten?

Aufgrund der Rechtsverletzung macht Waldorf Frommer im Namen ihrer Mandantschaft einen Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch geltend. Zum einen soll der Anschlussinhaber eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist abgeben; zum anderen soll ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro entrichtet werden.

Wie verhalte ich mich am besten, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Falls auch Sie von den Münchner Anwälten von Waldorf Frommer abgemahnt wurden, sollten Sie die folgenden Handlungsempfehlungen beherzigen:

  1.      Nicht vorschnell zahlen!
  2.      Nichts unterschreiben!
  3.      Keinen Kontakt mit Waldorf Frommer aufnehmen!
  4.      Anwalt aufsuchen!
  5.      Frist notieren!

Es ist wichtig, dass Sie keine übereilten Handlungen tätigen, da Sie sich so Ihre möglicherweise gute Ausgangsposition unnötig verschlechtern.

Zudem ist davon abzuraten, mit den Anwälten der Gegenseite Kontakt aufzunehmen. Nach der Nennung Ihres Aktenzeichens kann jede Ihrer Aussagen gegen Sie verwendet werden. Zudem ist es möglich, dass man Sie davon zu überzeugen versucht, dass keine Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung bestehen.

Sie sollten also zunächst einen im Internet- und Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen und von diesem die geltend gemachten Ansprüche überprüfen lassen. Es muss ermittelt werden, ob und inwieweit Sie für die Urheberrechtsverletzung haften. Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, sondern hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab und muss daher gesondert festgestellt werden.

Des Weiteren sollten Sie die mitgeschickte Unterlassungserklärung rechtlich überprüfen lassen. Es kommt nicht selten vor, dass diese zu weitgehend ist und Sie daher benachteiligt. Daher ist es empfehlenswert eine modifizierte Unterlassungserklärung von einem fachkundigen Rechtsanwalt abfassen zu lassen. Diese sollte sich auf die notwendigen Angaben beschränken und für Sie möglichst vorteilhaft sein.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen unerlaubter Verwertung des Films „Veronica Mars“ erhalten haben, melden Sie sich bei uns unter der Telefonnummer: 030 965 35 854. Wir bieten Ihnen ein erstes kostenloses Gespräch an, indem Sie eine anwaltliche Einschätzung erhalten. Danach werden wir Ihnen ein unverbindliches Angebot unterbreiten.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 


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