Abmahnung durch Waldorf Frommer - „Modern Family“

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Kanzlei Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) verschickt Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen an der Serie „Modern Family“.

Dem Betroffenen wird im Abmahnschreiben vorgeworfen, er habe die US-amerikanische Mockumentary-Comedy „Modern Family“ mittels eines p2p-Netzwerks anderen Nutzern zum Download angeboten und so öffentlich zugänglich gemacht. Da die öffentliche Zugänglichmachung jedoch ein urheberrechtlich geschütztes Recht des Urhebers bzw. Rechteinhabers ist und der Upload ohne deren Einwilligung erfolgte, habe der Anschlussinhaber eine Rechtsverletzung begangen.

Was möchte Waldorf Frommer?

Waldorf Frommer fordert den Abgemahnten aufgrund der Urheberrechtsverletzung zu dreierlei auf:

  • die unverzügliche und dauerhafte Löschung des abgemahnten Werks,
  • die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 469,00 Euro für eine Folge und
  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist.

Wie reagiere ich am besten auf die Abmahnung?

Wenn auch Ihnen ein Abmahnschreiben von den Rechtsanwälten der Münchener Kanzlei Waldorf Frommer zugekommen ist, sollten Sie Ruhe bewahren und die folgenden Handlungsempfehlungen beherzigen:

  • Nicht voreilig zahlen!
  • Nichts unterschreiben!
  • Keinen Kontakt mit Waldorf Frommer aufnehmen!
  • Rechtsanwalt konsultieren!
  • Frist wahren!

Es ist sehr wichtig, dass Sie keine unüberlegten und vorschnellen Handlungen begehen, da Sie sich damit selbst Ihre Verteidigungsmöglichkeiten abschneiden könnten. Vielmehr sollten Sie zunächst einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser wird für Sie die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche überprüfen und mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen. Zudem kann er prüfen, ob und inwieweit Sie für die Urheberrechtsverletzung haften. Diese Frage muss jeweils gesondert geprüft werden, da sie von den Umständen des Einzelfalls abhängt.

Sollte ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen?

Wir raten davon ab, die mitgeschickte Unterlassungserklärung ohne jegliche Abänderung zu unterschreiben. Häufig sind die vorformulierten Unterlassungserklärungen viel zu weit gefasst und zugunsten der gegnerischen Partei formuliert. Aufgrund dessen sollten Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung von einem spezialisierten Rechtsanwalt formulieren lassen. Nicht empfehlenswert ist die Nutzung eines Musters einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet. Solche Vorlagen können ungenau sein, da sie häufig von juristischen Laien verfasst wurden. Schon die kleinste Ungenauigkeit kann die Unterlassungserklärung vor Gericht völlig wertlos machen. Zudem ist ein Muster nicht auf Ihren konkreten Einzelfall zugeschnitten.

Melden Sie sich bei unserem Team von Abmahnhelfer.de, wenn auch Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen unerlaubter Verwertung der Mockumentary „Modern Family“ abgemahnt wurden. Sie erreichen uns sieben Tage die Woche für ein kostenloses Erstgespräch. Gerne können Sie auch das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von VON RUEDEN – Partnerschaft von Rechtsanwälten

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten