Abmahnung durch Waldorf Frommer - „The Crazy Ones“

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Die Kanzlei Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) wurde von der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH beauftragt, Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an der US-amerikanischen Sitcom „The Crazy Ones“ abzumahnen.

Innerhalb einer Online-Tauschbörse, wie Limewire oder BitTorrent, soll der Abgemahnte einzelne Folgen der Serie „The Crazy Ones“ anderen Nutzern zur Verfügung gestellt haben. Die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH ist die Inhaberin der Rechte an der Serie. Vorliegend hat sie keine vorherige Einwilligung zu der öffentlichen Zugänglichmachung gegeben, weshalb diese illegal erfolgte.

Im Namen ihrer Mandantschaft fordern die Rechtsanwälte der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer nun die sofortige Löschung der Serie und machen Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche sowie einen Unterlassungsanspruch geltend.

Der Unterlassungsanspruch

Der Anspruch auf Unterlassung ist auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gerichtet. Meist liegt der Abmahnung schon eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei. Diese ist jedoch häufig zu weitgehend und kann Regelungen enthalten, die Sie benachteiligen können. Beispielsweise kann sie ein Schuldanerkenntnis enthalten oder eine zeitliche Geltung der Erklärung von über 30 Jahren festgelegt sein. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, eine abgeänderte Unterlassungserklärung abzugeben. Eine solche sollte nur die wichtigen und notwendigen Punkte enthalten und von einem im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt abgefasst werden. Eine Vorlage einer modifizierten Unterlassungserklärung, wie sie häufig in Internetforen zu finden ist, sollte nicht verwendet werden. Solche Muster sind häufig ungenau und es ist möglich, dass sie nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen.

Der pauschale Vergleichsbetrag

Die Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche werden meist zu einem Pauschalbetrag zusammengefasst. Vorliegend beläuft sich dieser auf eine Summe in Höhe von 469,50 Euro für eine Folge der Serie „The Crazy Ones“. Wenn Sie mehr Folgen runtergeladen haben, erhöht sich der pauschale Abgeltungsbetrag. Für drei Folgen werden 965,00 Euro verlangt.

Wenn auch Sie ein Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben, sollten Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser kann Ihnen nicht nur bei der Unterlassungserklärung helfen, sondern auch die Rechtmäßigkeit der Abmahnung überprüfen. Zudem kann er ermitteln, ob und inwieweit Sie für die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung haften.

Das Team von Abmahnhelfer.de bietet Ihnen sieben Tage die Woche die Möglichkeit eines kostenlosen Erstgesprächs, in welchem Sie Ihren Einzelfall schildern können und sogleich eine anwaltliche Ersteinschätzung erhalten. Dafür erreichen Sie uns telefonisch oder indem Sie das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!


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