Veröffentlicht von:

Abmahnung durch Waldorf Frommer wegen des Films Hatchet III

  • 2 Minuten Lesezeit

Abmahnung durch Waldorf Frommer wegen des Films Hatchet III im Auftrag des Rechteinhabers Tiberius Film GmbH

Nach dem großen Erfolg von Hatchet  Teil 1 und 2 werden die Fans es kaum erwarten, den dritten Teil der Filmserie zu sehen. Dem aktuellen YouTube Trailer nach werden Freunde des Action-Films auch auf ihre Kosten kommen. Durchaus reale Kosten entstehen dann, wenn der Verdacht besteht, dass der Film unerlaubt in einem Peer-to-Peer Netzwerken verbreitet wurde. In Folge dieses Vorwurfs mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München für den Rechteinhaber Tiberius Film GmbH angebliche Rechtsverletzung an dem Film Hatchet III ab und fordert in dieser Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Geldbetrags in Höhe von 815 €.

Gegen die Abmahnung von Waldorf Frommer für Hatchet III kann sich der Betroffene wehren. Die Gegenseite geht in der Abmahnung pauschal davon aus, dass der angeschriebenen Anschlussinhaber direkt für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Die Praxis jedoch hat gezeigt, dass dieses nicht immer der Fall ist. Oftmals haben dritte die Rechtsverletzung begangen. In diesem Fall sollte die Abmahnung kritisch durch einen Anwalt geprüft werden. Doch auch wenn der angeschriebenen Anschlussinhaber den Film Hatchet III in einer Filesharingbörse geladen und damit verbreitet hat, kann die Abmahnung hinsichtlich formaler Einwände hinterfragt werden.

Nach dem Erhalt solch einer Abmahnung geht es darum, sich grundlegend über die absehbaren Chancen, Risiken und Kosten einer außergerichtlichen Verteidigung zu informieren. Sicherlich bietet das Internet hierzu Ansätze. In unterschiedlichen Foren werden Abgemahnte über die möglichen Folgen solch einer Abmahnung informiert. Oftmals wird dazu geraten, nur eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Geldforderung pauschal zurückzuweisen. Wer so vorgeht, der muss mit weiteren Konsequenzen rechnen. Wer an die Geldforderung ohne anwaltliche Unterstützung und begründete Zurückweisung ignoriert, der muss mit einem Mahnverfahren oder sogar einem Gerichtsverfahren rechnen. Hiervor sollte der Betroffene geschützt werden.

Ziel einer Verteidigung und Abwehr gegen die Abmahnung von Waldorf Frommer für Hatchet III ist es, die Abmahnung zu prüfen und unberechtigte Anteile zurückzuweisen. Ohne weitere Kosten ist solch eine Angelegenheit in den seltensten fällen zu beenden. Daher geht es darum, sich abschließend, kostengünstig und außergerichtlich mit der Gegenseite zu einigen. Im Alleingang ist dieses nur schwer machbar - eine anwaltliche Vertretung ist daher angeraten.

Da sich im Zusammenhang mit der Waldorf Frommer Abmahnung für Hatchet III viele Fragen stellen, bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte die Möglichkeit einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung. In diesem Telefonat geht es darum, die Angelegenheit mit einem Anwalt zu besprechen. Für das erste Telefonat Fall keine Anwaltsgebühren an. Häufig sieht die Angelegenheit nach einem Gespräch mit einem in der Materie kundigen Anwalt anders aus. Gerne können sich Betroffene per Mail, per Telefon oder durch einen Besuch in der Kanzlei in Hamburg an die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte wenden.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Dr. Wachs Rechtsanwälte

Beiträge zum Thema