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Abmahnung Eintracht Frankfurt Fußball AG durch RuhrKanzlei (Tickethandel auf Kleinanzeigen)

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Erneut wurde mir das Mandant zur Vertretung in einer Abmahnangelegenheit wegen Tickethandels erteilt. Die der Angelegenheit zugrundeliegende Abmahnung vom 28.11.2023 wurde durch die RuhrKanzlei aus Dortmund im Auftrag der Eintracht Frankfurt Fußball AG ausgesprochen.

Laut Abmahnung wird ein Verstoß gegen die ATGB der Eintracht Frankfurt Fußball AG gerügt. Meinem Mandanten wird vorgeworfen, er habe durch das Anbieten einer Eintrittskarte für ein Heimspiel von Eintracht Frankfurt über die Plattform Kleinanzeigen gegen das Weiterveräußerungsverbot innerhalb der ATGB verstoßen. Die ATGB sehen insoweit vor, dass keine Eintrittskarten über nicht autorisierte Zweitmarktplattformen angeboten werden dürfen.

Forderungen

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 353,60 €
  • Vertragsstrafe 250,00 €

Abmahnung berechtigt?

Die Berechtigung einer solchen Abmahnung setzt voraus, dass die ATGB gegenüber dem Abgemahnten wirksam vereinbart worden sind. Dies wäre nicht der Fall, wenn die Eintrittskarten nicht direkt beim Verein oder einer offiziellen Vorverkaufsstelle erworben wurden und der Abgemahnte zuvor auch keine anderen Karten über offizielle Stellen erworben hat bzw. auch nicht im Ticketsystem des Vereins registriert ist oder kein Mitgliedskonto unterhält.

Ratschlag:

Unterzeichnen Sie in keinem Fall ungeprüft die vorformulierte Unterlassungserklärung. Diese stellt aus meiner Sicht ein Schuldanerkenntnis dar, wodurch Sie sich sämtliche Einwendungen gegen den Vorwurf abschneiden. In den meisten Fällen trifft der Vorwurf rechtlich gesehen zwar zu, was jedoch nicht gleichzeitig auch bedeutet, dass Sie die geforderten Abmahnkosten zahlen müssen. In der Regel lassen sich die Abmahnkosten erheblich reduzieren. Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung aus hunderten von Abmahnungen dieser Art.

Auch wenn die Abmahnung dem Grunde nach berechtigt sein sollte, lohnt sich eine anwaltliche Vertretung immer! Im Regelfall lassen sich die geforderten Kosten deutlich reduzieren.

Lassen Sie Ihnen Einzelfall durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen.

Ich vertrete seit Jahren erfolgreich Mandanten gegen Ticketabmahnungen aus dem Bereich von Sport- und Konzertveranstaltungen und habe tagtäglich mit den unterschiedlichsten Fallkonstellationen zu tun. Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung! Gerne erarbeite ich auch für Sie die bestmögliche Verteidigungsstrategie und vertrete Sie erfolgreich in Ihrer Angelegenheit.


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Senden Sie mir gerne die erhaltene Abmahnung per E-Mail zu. Ich melde mich schnellstmöglich mit einer kostenfreien Ersteinschätzung bei Ihnen zurück.

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