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Weitere Abmahnungen der Eintracht Frankfurt Fußball AG wegen Tickethandel

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Tickethandel unter Kleinanzeigen

Ich hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach darüber berichtet, dass die Eintracht Frankfurt Fußball AG über die Ruhrkanzlei Abmahnungen wegen Tickethandels aussprechen lässt.

Aktuelle liegen mir zahlreiche Anfragen von Betroffenen vor, die eine solche Abmahnung erhalten haben. Konkret geht es um Eintrittskarten für das Spiel von Eintracht Frankfurt gegen FC Bayern München in der Saison 2023/2024.

Laut Abmahnung wird ein Verstoß gegen die ATGB gerügt. Die ATGB sehen insoweit vor, dass keine Eintrittskarten über nicht autorisierte Zweitmarktplattformen angeboten werden dürfen.  Gegen das unter Ziffer 9.2. der ATGB verankerte Weiterveräußerungsverbot soll nun verstoßen worden sein.

Wegen dieses Verstoßes werden mehrere Ansprüche geltend gemacht:

Zum einen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Zum anderen werden Abmahnkosten in Höhe von 353,60 € zur Kostenerstattung eingefordert.

Abmahnung berechtigt?

Die Berechtigung einer solchen Abmahnung setzt voraus, dass die ATGB gegenüber dem Abgemahnten wirksam vereinbart worden sind. Dies wäre nicht der Fall, wenn die Eintrittskarten nicht direkt beim Verein oder einer offiziellen Vorverkaufsstelle erworben wurden und der Abgemahnte zuvor auch keine anderen Karten über offizielle Stellen erworben hat bzw. auch nicht im Ticketsystem des Vereins registriert ist oder kein Mitgliedskonto unterhält.

Ratschlag:

Auch wenn die Abmahnung dem Grunde nach berechtigt sein sollte, lohnt sich eine anwaltliche Vertretung immer! Im Regelfall lassen sich die geforderten Kosten deutlich reduzieren.

Lassen Sie Ihnen Einzelfall durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen.

Ich vertrete seit Jahren erfolgreich Mandanten gegen Ticketabmahnungen aus dem Bereich von Sport- und Konzertveranstaltungen und habe tagtäglich mit den unterschiedlichsten Fallkonstellationen zu tun. Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung! Gerne erarbeite ich auch für Sie die bestmögliche Verteidigungsstrategie und vertrete Sie erfolgreich in Ihrer Angelegenheit.

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DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Expertentipps:


  • Beachten Sie die gesetzten Fristen!
  • Vermeiden Sie jegliche Kontaktaufnahme zum Abmahner!
  • Leisten Sie keine Unterschriften oder Zahlungen!

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