Abmahnung erhalten? Was nun?

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Sie haben eine Abmahnung erhalten? Was gilt es nun zu tun?

Zunächst möchte ich Ihnen zwei Alternativen aufzeigen, welche Sie auf keinen Fall in Erwägung ziehen sollten. Sie sollten eine Abmahnung auf keinen Fall ignorieren. In den meisten Fällen wird der Abmahnende dies als Steilvorlage nutzen und nach Ablauf der gesetzten Frist eine einstweilige Verfügung gegen Sie erwirken. Diese, sofern möglich, abzuwehren, ist mit erheblichem Aufwand verbunden. Sollte die Abmahnung berechtigt gewesen sein, hätten Sie in diesem Fall die weiteren Kosten zu tragen. Auch sollten Sie nicht blind und mit vorauseilendem Gehorsam jegliche Erklärung, welche Ihnen der Abmahnende vorgibt, unterschreiben. Diese vorformulierten Unterlassungserklärungen können eine Vielzahl von Fallstricken enthalten und führen nicht selten zu einer erheblichen Haftungsausdehnung.

Vielmehr möchte ich Ihnen raten, einen auf das Gebiet der jeweiligen Abmahnung spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen und sich professionellen Rat zu holen. Hier ist dann zu prüfen, ob die Abmahnung grundsätzlich berechtigt ist, also ob generell überhaupt ein Rechtsverstoß vorliegt, oder ob die Abmahnung unter Umständen rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig ist. Auch die von dem Abmahnenden angesetzten Streitwerte und die damit einhergehenden Gebühren können überhöht sein. All dies muss für den konkreten Einzelfall geprüft werden.

Gerne bin ich Ihnen in diesen Fällen behilflich. 

Nutzen Sie hierfür einfach mein Kontaktformular, schicken mir eine Mail mit der entsprechenden Abmahnung oder rufen Sie mich an und profitieren Sie von meiner langjährigen Erfahrung im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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