Abmahnung FAREDS für Malibu Media LLC wegen "Awe Inspiring Orgy"

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Die Rechtsanwälte FAREDS aus Hamburg versenden auch im Jahr 2015 Abmahnungen im Auftrag der Malibu Media LLC wegen der illegalen Verbreitung von Filmen zur Erwachsenenunterhaltung in Internettauschbörsen.

Gegenstand der Abmahnung ist aktuell der Erotikfilm "Awe Inspiring Orgy".

Die Kanzlei FAREDS führt in dem Abmahnschreiben aus, die Malibu Media LLC sei eine international operierende Filmproduzentin, die den Filmtitel "Awe Inspiring Orgy" eigenverantwortlich produziert habe und daher an dem Werk die ausschließlichen Nutzungsrechte gemäß § 19a UrhG halte.

Es wird behauptet, dass im Rahmen von Ermittlungen festgestellt worden sei, dass das Filmwerk "Awe Inspiring Orgy" zu einem bestimmten Zeitpunkt über den Internetanschluss des Abmahnungsempfängers über die Tauschbörsensoftware "Transmission 2.82" illegal heruntergeladen und widerrechtlich weltweit für Dritte zum Download angeboten worden sei.

Die Kanzlei FAREDS fordert von dem abgemahnten Anschlussinhaber im Namen ihrer Mandantschaft die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Darüber hinaus wird behauptet, der Mandantschaft stünde im Falle einer Täterhaftung ein Schadensersatz in Höhe von 500,00 Euro zu. Weiter werden pauschale Ermittlungskosten in Höhe von 20,00 Euro und Anwaltskosten aus einem Streitwert von 1.520,00 Euro in Höhe von 215,00 Euro gefordert.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte FAREDS im Auftrag der Malibu Media LLC erhalten haben sollten Sie folgendes beachten:

  • Ignorieren Sie die Abmahnung auf keinen Fall. Ansonsten droht die Einleitung weiterer Schritte wie z. B. der Erlass einer einstweiligen Verfügung.
  • Unterzeichnen Sie nicht ohne vorherige Beratung die der Abmahnung beigefügte vorformulierte Zahlungserklärung
  • Lassen Sie sich hinsichtlich der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung umfassend von einem Rechtsanwalt darüber beraten, welche Vorgehensweise in Ihrem individuellen Fall sinnvoll ist.

Gegen eine Abmahnung wegen Filesharings kann sich der betroffene Anschlussinhaber inzwischen sehr häufig erfolgreich verteidigen.

Sofern der Anschlussinhaber weder als Täter noch als Störer für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist, muss er überhaupt nicht für die angebliche Urheberrechtsverletzung geradestehen. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn der Internetanschluss außer vom Anschlussinhaber selbst noch von weiteren Personen genutzt werden kann (Ehepartner, Mitbewohner einer WG, volljährige Familienmitglieder).

Aber auch für den Fall, dass es nicht möglich sein sollte, eine Haftung als Täter oder Störer gänzlich auszuschließen, können die geforderten Beträge mit anwaltlicher Unterstützung häufig deutlich reduziert werden.

Ich berate Sie gerne und vertrete im Bedarfsfall Ihre Interessen gegenüber der abmahnenden Kanzlei.


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