Abmahnung Fareds - "Hexenjagd" - MIG Film GmbH

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Abmahnung von Fareds wegen des Films „Hexenjagd“ für die MIG Film GmbH

Die Rechtsanwälte Fareds gehen im Namen des Unternehmens MIG Film GmbH gegen die Internetanschlussinhaber vor, denen im Rahmen einer Abmahnung zur Last gelegt wurde, den Film „Hexenjagd“ widerrechtlich in einem Peer-to-Peer Netzwerk verbreitet zu haben. Dieses Vergehen wurde durch eine Ermittlungsfirma vermeintlich beweissicher festgestellt. Der Gegenseite zu widersprechen, ist für den Laien nur schwer machbar. Deshalb sollte sich der in der Abmahnung angeschriebene Anschlussinhaber auf jeden Fall mit der Abmahnung der Kanzlei Fareds wegen „Hexenjagd“ intensiv auseinandersetzen und einen Anwalt zur Hilfe ziehen. Abgesehen davon geht es nach dem Erhalt der Abmahnung auch darum, sich ausgiebig über die absehbaren Chancen, Risiken und Kosten einer Verteidigung zu informieren.

Was wird in der Abmahnung von Fareds wegen des Films „Hexenjagd“ gefordert?

Die Kanzlei Fareds macht für den Rechteinhaber Schadensersatz und Unterlassungsansprüche geltend. Der Abgemahnte wird im Rahmen des Abmahnverfahrens dazu aufgefordert, eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen pauschalen Geldbetrag zu zahlen. In der Regel fordert Fareds einen Pauschalbetrag in Höhe von 850,00 Euro.

Mit der Unterlassungserklärung soll sich der Abgemahnte verpflichten, das gerügte Verhalten zu beenden und im Falle einer Wiederholungstat eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen. In vielen Fällen muss solch eine Unterlassungserklärung auch unterzeichnet und abgegeben werden. Das heißt jedoch nicht, dass die von der Gegenseite in der Abmahnung mitgeschickte Unterlassungserklärung verwendet werden sollte. Die in Abmahnungen mitgeschickten Unterlassungserklärungen sind oftmals zu weit gefasst und sollten nicht so unterzeichnet werden, wie sie in den Abmahnung beigefügt werden.

Was kann der Betroffene im Falle einer Fareds-Abmahnung für „Hexenjagd“ tun?

Nach dem Erhalt einer Abmahnung geht es darum, sich ausgiebig zu dem Thema zu informieren. Nur die wenigsten Betroffenen wissen, was nach dem Erhalt solch einer Abmahnung zu tun ist. Ziel einer Verteidigung durch einen Anwalt ist es, dass der Abgemahnte so wenig Kosten wie möglich hat und eine optimal angepasste Unterlassungserklärung abgibt. Dies wird in den meisten Fällen durch eine kritische Prüfung der Abmahnung von Fareds wegen „Hexenjagd“ durch einen Anwalt erreicht. Unüberlegt sollte hier nicht auf eigene Faust versucht werden, gegen die Fareds-Abmahnung für „Hexenjagd“ vorzugehen. Die Kanzlei Fareds ist im jedem Fall im Vorteil, da sie seit Jahren in dem Rechtsgebiet tätig ist

Was bietet die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte Abgemahnten?

Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, dann können Sie sich gerne im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung an Dr. Wachs wenden. Weiter besteht die Möglichkeit, sich per E-Mail oder persönlich an die Kanzlei zu wenden. Die Verteidigung findet in erster Linie außergerichtlich statt und wird für einen vorher festgelegten Pauschalbetrag angeboten.

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