Abmahnung FAREDS - Schneider & de Teba Költerhoff GbR - Die Atzen - Hasta la Atze

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Zahlreiche Menschen, die erstmalig eine Abmahnung erhalten, sind beunruhigt. Den Abgemahnten beschäftigen regelmäßig zahlreiche Fragen. Die Antworten auf einige dieser Fragen können sich aus Internetrecherchen ergeben, andere Fragen bleiben offen. Im Nachfolgenden wollen wir uns mit den offenkundigsten Fragen im Zusammenhang mit einer aktuellen Abmahnung befassen.

Es geht um die Mitte Oktober 2011 ausgesprochene Abmahnung Die Atzen - Hasta la Atze, also die Abmahnung, welche Schneider & de Teba, Költerhoff GbR im Falle der Ermittlung eines Verstoßes an dem Dance- und Electrotrak Die Atzen - Hasta la Atze durch die Hamburger Anwaltskanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH versenden lässt.

Was ist eine Abmahnung?

Mit der Abmahnung wird eine Verhaltensweise des Abgemahnten gerügt. Die Abmahnung verfolgt das Ziel, den Abgemahnten künftig zum Unterlassen seines rechtswidrigen Verhaltens zu bewegen. In der Praxis kommen Abmahnungen am häufigsten bei wettbewerbsrechtlichen Verstößen, Markenrechts- und Urheberrechtsverletzungen, sowie im Arbeitsrecht vor. Gerade im Hinblick auf die Abmahnungen im Urheberrecht ist zu beobachten, dass mit der wachsenden Verbreitung von immer leistungsfähigeren Internetverbindungen auch die Zahl der Abmahnungen in den letzten Jahren zugenommen hat.

Wer lässt abmahnen?

Viele Rechteinhaber haben ein Interesse an einer zeitnahen Verfolgung von Rechtsverstößen an Werken aus Ihrem Rechtskatalogbestand. Das Internet bietet u. a. auch den Nährboden für rechtswidrige Tauschbörsenaktivitäten. Daher lässt etwa Schneider & de Teba, Költerhoff GbR im Oktober 2011 durch die bevollmächtigte Anwaltskanzlei FAREDS Rechtsanwälte aus Hamburg wiederholt Urheberrechtsverletzungen an dem Musikstück Die Atzen - Hasta la Atze abmahnen. Die von Schneider & de Teba Költerhoff GbR betraute Rechtsanwaltskanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes bereits für zahlreiche Rechteinhaber aus der Medien- und Unterhaltungsbranche tätige Kanzlei. Schneider & de Teba Költerhoff GbR greift mit der Abmahnung Die Atzen - Hasta la Atze zum Ersten mal auf die Dienstleistungen der Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS zurück.

Welche Werke sind geschützt?

Zunächst ist festzuhalten, dass Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst für ihre Werke Schutz nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) genießen. Zu geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören mitunter: Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme; Werke der Musik; pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst; Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke; Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden; Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden; Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen. Der Track Die Atzen - Hasta la Atze ist erst seit dem 08.07.2011 als Download auf verschiedenen Musikvertriebsplattformen angeboten worden. Als Musikwerk unterfällt Die Atzen - Hasta la Atze den geschützten Werken der Wissenschaft und Kunst und damit untersteht er unweigerlich dem Schutz des UrhG.

Filesharing - Was wird abgemahnt?

Einem Empfänger der Abmahnung Die Atzen - Hasta la Atze durch die Anwaltskanzlei FAREDS iAd. Schneider & de Teba, Költerhoff GbR wird regelmäßig vorgeworfen, den Track über eine so genannte Peer-To-Peer Tauschbörse im Internet Dritten öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die besondere Eigenheit der Peer-To-Peer-Software ist jedoch, dass mit dem Herunterladen einer Datei, wie beispielsweise jenem Musikstück Die Atzen - Hasta la Atze, diese Datei den aktiven Nutzern der Tauschbörse gleichzeitig ebenfalls zum Download angeboten wird. Dies stellt einen Verstoß gegen die Rechte des Rechteinhabers Schneider & de Teba, Költerhoff GbR dar.

Dementsprechend macht die betraute Anwaltskanzlei FAREDS für Schneider & de Teba, Költerhoff GbR Ansprüche aus § 97 UrhG gegenüber dem Inhaber des Internetanschlusses, von dem der Verstoß an dem Musiktrack Die Atzen - Hasta la Atze begangen wurde, geltend. Die Atzen - Hasta la Atze ist das jüngste Werk der deutschen Band Die Atzen, besehend aus den Interpreten Frauenarzt und Manny Marc. Die Interpreten des Werks sind auch die Gesellschafter der Rechteinhaberin. Aufgrund seiner Aktualität ist der Song Die Atzen - Hasta la Atze auch auf diversen Compilations (wie etwa der inoffiziellen Musikzusammenstellung German Top 1000 Single Charts) enthalten. Doch schon vor dem deutschen Vertriebsstart fand der Dance und Electrotrack Die Atzen - Hasta la Atze auch seinen Weg auf die Festplatten zahlreicher Computer im Bundesgebiet. Denn der Track machte bereits vor seinem Veröffentlichungsdatum im Internet die Runde.

Was wird gefordert?

Der § 97 UrhG bestimmt, dass derjenige, der das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. Der Anspruch auf Unterlassung besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht. Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Der Schneider & de Teba Költerhoff GbR untersteht als Urheber des Werks dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Ihm obliegt die Wahl, auf welche Art und Weise eine Verwertung an dem  Musikstück Die Atzen - Hasta la Atze stattfinden soll.

In der Abmahnung Die Atzen - Hasta la Atze fordert die Hamburger Kanzlei FAREDS wegen der Verletzung der Rechte der Schneider & de Teba Költerhoff GbR an dem Werk neben der Abgabe einer so genannten strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Zahlung eines pauschalierten Betrages für Schadensersatz und Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 450,00 Euro.

Was ist zu beachten?

Dem Abgemahnten, der die Abmahnung Die Atzen - Hasta la Atze durch Anwaltskanzlei FAREDS iAd. Schneider & de Teba Költerhoff GbR erhält, ist angeraten, die der Abmahnung anliegende Unterlassungserklärung nicht übereilt abzugeben. Denn zahlreiche deutsche Gerichte bewerten die Abgabe einer in der Art formulierten Erklärung ein Schuldanerkenntnis zu Lasten des Unterzeichners.

Allerdings sollte die Abmahnung, die einen Urheberrechtsverstoß an dem Musikwerk Die Atzen - Hasta la Atze beinhaltet, auf keinen Fall unbeachtet im Papiermüll landen. Die darin enthaltenen Fristen sollten tunlichst ernst genommen und beachtet werden. Schließlich wurde der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung getroffen und das Ignorieren der Abmahnung Die Atzen - Hasta la Atze kann sich im Nachhinein als äußerst zeitraubender und teurer Fehler erweisen.

Leider mag es immer noch Tauschbörsenteilnehmer geben, die sich nicht bewusst sind, dass das Herunterladen einer Datei (wie vorliegend Die Atzen - Hasta la Atze) über Peer To Peer Tauschbörsen, über den Filesharing Clienten eine Bereitstellung der Bezugsdatei beinhaltet, kurzum, diese Datei wird regelmäßig mit dem Download zugleich auch anderen Tauschbörsennutzern zum Download bereitgestellt. Ein solches Downloadangebot stellt ein öffentliches Zugänglichmachen i.S.d. UrhG dar. Um gleich der häufig gestellten Frage zu entsprechen: Auch dem bloßen Vervielfältigen urheberrechtlich geschützter Werke sind im UrhG klare Grenzen gesetzt.

Was tun, wenn Fragen offen bleiben?

Bei offenen Fragen tut ein Empfänger der Abmahnung Die Atzen - Hasta la Atze nicht selten gut daran, sich durch einen fachkundigen und mit der Thematik des File-Sharings vertrauten Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Autor dieses Fachbeitrags:

Rechtsanwaltskanzlei & Gütestelle Rassi Warai

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