Abmahnung Fortmann Tegethoff i.A.d. Schmidt Spiele GmbH (Mensch ärgere Dich nicht)
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Aus aktuellem Anlass berichte ich heute über eine Abmahnung der Kanzlei Fortmann Tegethoff im Auftrage der Schmidt Spiele GmbH. In der aktuellen mir zur Vertretung vorgelegten Abmahnung wird die Verletzung eingetragener Markenrechte der Schmidt Spiele GmbH gerügt.
Laut Abmahnung soll die geschützte Wortmarke „Mensch ärgere Dich nicht“ ohne Zustimmung und somit rechtswidrig zur Bewerbung eines Produktes verwendet worden sein.
Die Wortmarke „Mensch ärgere Dich nicht“ ist beim DPMA unter der Registernummer: DE 293721, insbesondere für Gesellschaftsspiele eingetragen. Ebenso besteht eine Eintragung einer gleichlautenden Unionsmarke unter der Registernummer 002734267.
Durch das Anbieten eines Spiels auf der Plattform www.kleinanziegen.de unter Verwendung des geschützten Zeichens werden nachfolgende Forderungen gestellt:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Schadensersatz
- Auskunft
- Abmahnkosten 3.020,34 EUR (Gegenstandswert 150.000 EUR)
Auch im Falle einer berechtigten Abmahnung bestehen im Regelfall sehr gute Chancen die geforderten Kosten im Rahmen einer außergerichtlichen gütlichen Einigung zu reduzieren.
DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf
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Schaffen Sie Waffengleichheit! Der Abmahner ist durch fachkundige Anwälte vertreten. Gehen Sie kein Risiko ein und lassen sich ebenfalls durch einen spezialisierten Rechtsanwalt vertreten.
Tipps vom Fachanwalt:
- Beachten Sie die gesetzten Fristen!
- Vermeiden Sie jegliche Kontaktaufnahme zum Abmahner!
- Leisten Sie keine Unterschriften oder Zahlungen!
- Lassen Sie sich von einem hochspezialisierten Fachanwalt beraten!
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