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Abmahnung FRIDA KAHLO CORPORATION durch Zierhut IP

  • 1 Minuten Lesezeit

Am heutigen Tage wurde mir eine Abmahnung der Kanzlei Zierhut IP im Auftrag der FRIDA KAHLO CORPORATION, Panama City, Panama vom 11.11.2020 zur Einschätzung vorgelegt.

Lesen Sie auch meinen weiteren Beitrag:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/weitere-abmahnung-der-zierhut-ip-im-auftrage-der-frida-kahlo-corporation_180878.html

Die Abgemahnte verteibt über einen eigenen Onlineshop u.a. Bekleidungstücke und Taschen. Zur Bewerbung einer Bauchtasche hat Sie in der Artikelüberschrift die Bezeichnung „Frida“ verwendet.

Die FRIDA KAHLO CORPORATION ist u.a. Inhaberin der Wortmarke FRIDA, eingetragen beim Europäischen Markenamt (EUIPO) unter den Registernummern 017824905, 017988404, 018012874, 018250916.

Aufgrund der gerügten Markenrechtsverletzung werden nun folgende Forderungen gestellt:

Forderungen

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Auskunft über Herkunft und Vertriebswege und Umsätze
  • Abmahnkosten nach einem Gegenstandswert von 250.000€

Auskunft erfüllen?

In der Abmahnung wird die Auskunft über den Umfang der erzielten Umsätze gefordert. Die Auskunft dient dem Zweck einen meist nicht unerheblichen Schadensersatz vorzubereiten. An dieser Stelle ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Auskunftserteilung bereits durch einen fachkundigen Rechtsanwalt begleitet wird.

Hilfe bei Abmahnungen im Markenrecht

Ich bin als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz auf das Markenrecht spezialisiert. Gerne berate und vertrete ich Sie bundesweit, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben.

Unterzeichnen Sie auf keinen Fall ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung!

 

DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf

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