Abmahnung Frommer Legal - Aktuelle Kinohits - Hoffnung für Abgemahnte

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Es gibt wieder Hoffnung auf dem Markt der Abmahner und Abgemahnten. Die klassische Abmahnwelle wegen des illegalen Uploades von aktuellen Kinohits in sog. Internettauschbörsen wie Bittorrent, Edonkey usw. führt meistens zu ganz erheblichen und schmerzhaften Kosten für die Abgemahnten, gegen die man sich aber gut wehren kann.

Der Upload von gerade erst im Kino angelaufenen Kinohits wie beispielsweise Black Swan oder Gullivers Reisen in den gängigen Internettauschbörsen ist illegal und verstößt gegen das Urheberrecht der Rechteinhaber. Dies sei an dieser Stelle ausdrücklich klargestellt und daher warne ich auch vor einem Download solcher Kinohits.

Erfreulicherweise hat jedoch das OLG Köln -wie schon viele Gerichte zuvor- festgestellt, dass ganz erhebliche Zweifel an der Zuverlässigkeit der Ermittlung der IP- Adressen und somit dem richtigen Empfänger einer solchen Abmahnung bestehen würden. Das OLG Köln hatte in einem aktuellen Rechtsstreit über die Beschwerde eines fehlerhaft ermittelten IP- Adresseninhabers zu entscheiden, weil dieser zurecht angezweifelt hat, dass seine IP-Adresse zum fraglichen Zeitpunkt des Downloads richtig ermittelt wurde.

In dem zu entscheidenden Fall hatte der Rechteinhaber für den vermeintlichen Download eines aktuellen Filmwerkes ein Auskunftsverfahren eingeleitet und dort die Nennung von gleichlautenden IP-Adressen in dem Auskunftsantrag angeführt.

Da jedoch IP- Adressen dynamisch vergeben werden, ist es ausgesprochen unwahrscheinlich, dass über einen Zeitraum von drei Tagen, der hier Streit gegenständlich war, ein und derselbe Kandidat immer wieder die gleiche IP-Adresse erhält.

So hat das OLG Köln mit Urteil vom 10.02.2011 (Az 6 W 5/ 11) der Beschwerde des Betroffenen stattgegeben, weil es diese Zufälligkeit ebenfalls für ausgesprochen unwahrscheinlich hielt.

Der Download / Upload von aktuellen Kinohits und Kinocharts in sogenannten Internettauschbörsen ist definitiv illegal und verstößt gegen das Urheberrecht des Rechteinhabers wie beispielsweise Constantin Film oder auch in Bezug auf Musikwerken Sony Music.

Ob Sie aber der richtige Adressat einer solchen Abmahnung sind, das steht auf einem ganz anderen Blatt Papier!

Ich helfe Ihnen gerne.

Werden Sie nicht selbständig tätig und nehmen Sie vor allem nicht Kontakt mit der Kanzlei des Abmahners auf. Unterschreiben Sie auf keinen Fall die Ihnen überlassene Unterlassungserklärung und zahlen Sie auch nicht vorschnell einen vermeintlichen Schadensbetrag an die Abmahnkanzlei. Holen Sie sich unbedingt Rat eines fachkundigen Anwaltes, der sich auf das Urheberrecht spezialisiert hat, ein.

Bleiben Sie nicht untätig. Andernfalls droht ein sehr teures einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht.

Rufen Sie uns gerne an, dann geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.

Georg Schäfer

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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