Abmahnung Frommer Legal für die Warner Bros. Entertainment GmbH wegen des Films „Dune“

  • 3 Minuten Lesezeit

Die Münchener Kanzlei Frommer Legal verschickt für zahlreiche Rechteinhaber Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an Filmen oder TV-Serien durch sog. Filesharing. Zu den Mandanten der Kanzlei Frommer Legal zählt auch die Warner Bros. Entertainment GmbH.

Neben zahlreichen anderen Werken mahnt Frommer Legal aktuell die illegale Verbreitung des Films „Dune“ über sog. Internet-Tauschbörsen ab.

Vorgeworfen wird die Teilnahme an einem sog. Filesharing-Netzwerk. Hierbei wird zum einen eine Datei auf den Rechner des Nutzer heruntergeladen, während gleichzeitig ein Upload derselben Datei an andere Teilnehmer des Netzwerks stattfindet.

Adressat der Abmahnung ist immer der Anschlussinhaber. Ihm wird zur Last gelegt, den Film „Dune“ über seinen Internetanschluss allen Nutzern einer Internet-Tauschbörse für einen bestimmten Zeitraum zum Download angeboten zu haben.

Unterlassung, Schadensersatz, Ersatz von Anwaltskosten

Frommer Legal macht einen Anspruch auf Unterlassung, Schadensersatz und Aufwendungsersatz geltend. Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,  die Zahlung eines - angeblich niedrigen - Schadensersatzes in Höhe von 700,00 € sowie Ersatz von Anwaltskosten in Höhe von 235,80 € verlangt.

Berücksichtigt werden muss bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung, dass diese grundsätzlich eine lebenslange Bindungswirkung entfaltet und im Falle eines Verstoßes gegen die Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafe fällig werden kann – auch Jahre später. Wenn Sie sich keiner Schuld bewusst sind und sich nicht erklären können, wie es zu der Urheberrechtsverletzung gekommen sein könnte, ist bei der Abgabe einer solchen Erklärung also Vorsicht geboten.

Zur Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung setzt Frommer Legal in der Regel eine kurze Frist. Diese Frist sollte man durchaus ernst nehmen und sich zügig professionelle anwaltliche Hilfe holen. Ignoriert werden sollte die Abmahnung in jedem Fall nicht. Anderenfalls kann der Erlass einer gerichtlichen einstweiligen Verfügung drohen. Wenn der Unterlassungsanspruch nicht durch die Abgebe einer modifizierten Unterlassungserklärung erledigt ist, ist es gerade dieser Anspruch, der zu hohen Streitwerten führt, die wiederum zu hohen Verfahrenskosten führen.

Erste Schritte nach Erhalt der Abmahnung

  • Prüfen Sie nach Erhalt der Abmahnung genau, ob die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung tatsächlich begangen worden sein könnte. Befindet sich der Film „Dune“ auf Ihrem Computer? Waren Sie oder eine andere Person zum Zeitpunkt der angeblichen Rechtsverletzung überhaupt zuhause? Komm jemand aus der Familie oder dem Freundes- und Bekanntenkreis als Täter in Frage? Ist ein WLAN-Netzwerk vorhanden und falls ja, ist dieses mittels WPA2-Schlüssels ausreichend gesichert?
  • Unterzeichnen Sie keinesfalls die von Frommer Legal vorformulierte Unterlassungserklärung, da diese Formulierungen zu Ihrem Nachteil enthalten kann.
  • Rufen Sie Frommer Legal nicht an. Ihr Gesprächspartner kann in einem etwaigen Gerichtsverfahren als Zeuge für etwaige Ihnen zum Nachteil gereichende Äußerungen benannt werden.
  • Holen Sie umfassenden anwaltlichen Rat ein, bevor Sie irgendwelche Zahlungen leisten. Die Hemmschwelle, hierdurch ggf. weitere vermeintlich unabsehbar hohe Kosten auszulösen, ist verständlich. Seriös arbeitende Rechtsanwälte, die sich auf Abmahnhilfe spezialisiert haben, wissen das und bieten eine außergerichtliche Vertretung in der Regel zu fairen Pauschalpreisen an.
  • Oft erfolgen nach solchen Abmahnungen weitere Schritte, z.B. ein gerichtlicher Mahnbescheid oder eine Klage, erst Jahre später. Solange die geltend gemachten Ansprüche nicht verjähren, kann man sich ggf. auch Jahre später nicht sicher sein, dass sich die Angelegenheit erledigt hat.

Ich berate meine Mandanten u.a. auf dem Gebiet des Urheberrechts seit 2006. Auch das Filesharing gehört zu meinen Spezialisierungen. Wenn Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen des Films „Dune“ erhalten haben, treten Sie unverbindlich für eine kostenlose Erstberatung mit mir in Kontakt.

Sie können mir eine Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per E-Mail an info@ra-mauritz.de senden. Noch besser ist es, wenn Sie mir die erhaltene Abmahnung gleich einscannen und mit schicken. Sie können mich auch zunächst gerne unter 0211 911 872 43 anrufen.

Foto(s): Photo by Keith Hardy on Unsplash


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Christian Mauritz LL.M.

Beiträge zum Thema