Abmahnung Filesharing "The Zone of Interest" | Frommer Legal

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Die Kanzlei Frommer Legal (vormals Waldorf Frommer) versendet für Rechteinhaber Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an Filmen oder Serien durch Filesharing. Zu den Mandanten der Kanzlei Frommer Legal zählt auch die LEONINE Licensing GmbH.

Aktuell versendet Frommer Legal u.a. Abmahnungen wegen der illegalen Verbreitung des Films „The Zone of Interest“ im Internet.

"The Zone of Interest" basiert auf einem Roman von Martin Amis und wurde am 19.05.2023 in Cannes uraufgeführt. Der Film beleuchtet die Schrecken des Holocaust aus der Perspektive von Rudolf und Hedwig Höß, dem Kommandanten von Auschwitz und seiner Ehefrau, die mit ihren Kindern direkt neben dem Vernichtungslager Auschwitz ein privilegiertes Leben führen, während sich direkt nebenan unvorstellbares Grauen abspielt.

Vorgeworfen wird dem abgemahnten Anschlussinhaber die Teilnahme an einem Filesharing-Netzwerk. Hierbei wird eine Datei auf den Rechner heruntergeladen, während gleichzeitig ein Upload derselben Datei an andere Teilnehmer des Netzwerks stattfindet.

Die Forderungen: Unterlassung, Schadensersatz, Ersatz von Anwaltskosten

Frommer Legal macht Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Aufwendungsersatz geltend. Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,  die Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 700,00 € sowie Ersatz von Anwaltskosten in Höhe von 235,80 € verlangt.

Berücksichtigt werden muss bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung, dass diese eine lebenslange Bindung entfaltet und im Falle eines Verstoßes gegen sie eine empfindliche Vertragsstrafe geschuldet sein kann – auch viele Jahre später. Wenn Sie sich keiner Schuld bewusst sind und sich nicht erklären können, wie es zu der Urheberrechtsverletzung gekommen sein könnte, ist bei der Abgabe einer solchen Erklärung also höchste Vorsicht geboten. Aber auch wenn Sie den Film "The Zone of Interest" tatsächlich herunter- bzw. unwissentlich hochgeladen haben, sollten Sie die von Frommer Legal übersendete Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterzeichnen.

Zur Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung setzt Frommer Legal eine kurze Frist. Diese Frist sollte man durchaus ernst nehmen und sich zügig professionelle anwaltliche Hilfe holen. Ignoriert werden sollte die Abmahnung nicht. Anderenfalls kann der Erlass einer gerichtlichen einstweiligen Verfügung drohen. Wenn der Unterlassungsanspruch nicht durch die Abgebe einer modifizierten Unterlassungserklärung erledigt ist, ist es gerade dieser Anspruch, der zu hohen Streitwerten führt, die wiederum zu hohen Verfahrenskosten führen. Binnen einer etwas längeren Frist wird die Zahlung des Schadensersatzes gefordert.

Kostenfreie Ersteinschätzung. Auf Wunsch Übernahme des Mandats zu einem fairen Festpreis.

Ich berate meine Mandanten u.a. auf dem Gebiet des Urheberrechts seit 2006. Auch das Filesharing gehört zu diesem Rechtsgebiet. Wenn Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen des Films „The Zone of Interest“ erhalten haben, treten Sie unverbindlich für eine kostenlose Erstberatung mit mir in Kontakt.

Kontaktieren Sie mich am besten per E-Mail an info@ra-mauritz.de, übersenden mir eine Abschrift der erhaltenen Abmahnung und teilen mir mit, wann ich Sie am besten telefonisch erreiche. Ich setze mich dann schnellstmöglich, in der Regel binnen 24 Stunden, mit Ihnen in Verbindung. Sie können mich auch zunächst gerne unter 0211 911 872 43 anrufen. 

Erste Schritte nach Erhalt der Abmahnung

  • Prüfen Sie, ob die Urheberrechtsverletzung tatsächlich begangen worden sein könnte. Befindet sich der Film „The Zone of Interest“ auf Ihrem Computer? Waren Sie zum Zeitpunkt der angeblichen Rechtsverletzung überhaupt zuhause? Komm jemand aus der Familie oder dem Freundeskreis in Frage? Ist ein WLAN-Netzwerk vorhanden und ist es mittels Passwort ausreichend gesichert?
  • Rufen Sie Frommer Legal nicht an. Ihr Gesprächspartner kann in einem etwaigen Gerichtsverfahren als Zeuge für etwaige Ihnen zum Nachteil gereichende Äußerungen benannt werden.
  • Holen Sie anwaltlichen Rat ein, bevor Sie irgendwelche Zahlungen leisten. Die Hemmschwelle, hierdurch ggf. weitere vermeintlich unabsehbar hohe Kosten auszulösen, ist verständlich. Seriös arbeitende Rechtsanwälte, die sich auf Abmahnhilfe spezialisiert haben, wissen das und bieten eine außergerichtliche Vertretung zu fairen Pauschalpreisen an.
  • Oft folgen nach der Abmahnung weitere Schritte, ein gerichtlicher Mahnbescheid oder eine Klage, erst Jahre später. Solange die geltend gemachten Ansprüche nicht verjähren, kann man sich auch Jahre später nicht sicher sein, dass die Angelegenheit erledigt ist. Auch wenn Sie sich dafür entscheiden sollten, keine anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und die Abmahnung zu ignorieren, sollten Sie sich genaue Notizen zur Nutzungssituation machen und abklären, welche Person(en) tatsächlich verantwortlich gewesen sein könnte(n). Jahre später haben Sie die Angelegenheit nämlich bereits vergessen und es ist um so schwerer, sich dann noch sachgemäß gegen eine Klage zu verteidigen.
Foto(s): ChatGPT


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