Flexx Fitness Preiserhöhung - Ihre Rechte als Kunde

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Die Fitnessstudio-Kette "Flexx Fitness" hat angekündigt, ihre Preise zum 01.07.2023 zu erhöhen. Der neue monatliche Beitrag soll jetzt bei 29,95 € bei einer Erstlaufzeit von 12 Monaten oder bei 24,95 € bei einer Erstlaufzeit von 24 Monaten liegen. Bisher lag der monatliche Beitrag bei 15,95 €. 

Dürfen Fitnessstudios einfach so die Preise erhöhen?

Begründet werden die Beitragsanpassungen mit einem Ausbau des Trainingsangebots und steigenden (Personal-)Kosten. Der Beitrag sei zuvor seit 16 Jahren nicht angepasst worden. Kunden berichten, dass die erhöhten Beiträge auch schon per Lastschrift eingezogen worden wären. Wirtschaftlich mag die Notwendigkeit einer solchen Preiserhöhung nachvollziehbar sein. Rechtlich ist die Preiserhöhung aber keinesfalls "einfach so" durchsetzbar.

Keine Preisanpassungsklausel - Keine Preiserhöhung

Ohne eine wirksame Preisanpassungsklausel im jeweiligen Vertrag des Kunden ist eine einseitige Preiserhöhung durch das Fitnessstudio nicht durchzusetzen. Als Kunde haben Sie dann das Recht, den Vertrag zu den bisherigen Konditionen fortzusetzen. 

Handlungsempfehlung gegenüber Flexx Fitness

Widersprechen Sie der Preiserhöhung in Textform (z.B. Mail). Setzen Sie Flexx Fitness eine Frist, innerhalb derer Ihnen bestätigt werden soll, dass der Vertrag zu den alten Mitgliedsbeiträgen fortgeführt wird. Die Frist sollte angemessen sein; 14 Tage sind in jedem Fall ausreichend. Reagiert Flexx Fitness nicht und/oder werden die erhöhten Beiträge weiter eingezogen, können Sie sich anwaltliche Unterstützung holen. Die entstehenden Anwaltskosten können dann bei Flexx Fitness als Schadensersatz geltend gemacht werden.

Bei Fragen hierzu stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!


Foto(s): Foto von Luis Reyes auf Unsplash

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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