Abmahnung Frommer Legal für Getty Images

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Haben Sie unerfreuliche Post von den Frommer Legal Rechtsanwälten erhalten, weil Sie angeblich ein Bild kopiert und verwendet haben?

Seit neuestem vertritt die Kanzlei Frommer Legal neben Musikproduzenten und Filmherstellern nun auch die Firma Getty Images mit Sitz in Irland. Die Firma Getty Images hat sich unzählige Lichtbildwerke und auch Lichtbilder, sprich Fotos, schützen lassen. Mit anti-piracy-Programmen werden nun die einzelnen Homepages der Internetuser überprüft, ob geschütztes Bildmaterial der Firma Getty Images kopiert und verwendet wurde.

In rechtlicher Hinsicht sind Fotografien Lichtbildwerke gemäß § 2 Nr. 5 UrhG oder mindestens jedoch Lichtbilder gemäß § 72 UrhG. Gemäß den §§ 2 Nr. 5, 72 UrhG ist jedes Lichtbild bzw. Lichtbildwerk geschützt, sofern es eine gewisse Schöpfungsintensität erreicht hat. Dabei spielt keine Rolle, ob es sich um ein besonders künstlerisch wertvolles Lichtbild handelt, sondern lediglich, ob es eine gewisse Aussagekraft, die über Belanglosigkeit hinausgeht, innehat.

Derjenige, der das Foto aufgenommen hat, ist nach dem Urhebergesetz alleiniger Rechteinhaber für die Verwertung, Vervielfältigung und Verbreitung.

Getty Images hat sich hier als Marktführer unzählige Lichtbilder schützen lassen, deren Aussagekraft geradeso über die Belanglosigkeit hinausgeht. Beispielsweise hat Getty Images ein „Erdbeerschälchen" von oben fotografiert, sodass möglicherweise jede von Ihnen fotografierte Erdbeere schon zu einer Abmahnung neuerdings durch die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer führen kann!

Wenn Sie eine solche Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte erhalten haben, verfallen Sie bitte nicht in Panik.

Unterschreiben Sie keinesfalls die Ihnen übersandte Unterlassungserklärung ohne diese durch einen Spezialisten für Urheberrecht abändern bzw. entschärfen zu lassen!

Zahlen Sie keinen Schadensersatz. Nach dem geltenden Recht hat der Lizenzinhaber lediglich einen Anspruch auf eine sogenannte Lizenzgebühr in Lizenzanalogie. Der Geschädigte ist nach dem Gesetz so zu stellen, als sei ein Lizenzvertrag zustande gekommen und kann daher nur diese Lizenzgebühr von dem Verletzter (also Ihnen) verlangen.

Bevor Sie dem Auskunftsverlangen der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer nachkommen, empfehlen wir Ihnen dringend keinen Kontakt mit dieser Kanzlei aufzunehmen, sondern den Rat eines Spezialisten für Urheberrecht einzuholen.

Wir stehen Ihnen gerne in all diesen Fällen zur Seite. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-mail unter info@schaeferundschaefer.de

Rufen Sie uns gerne an, dann geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.

Georg Schäfer

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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