Abmahnung Frommer Legal im Auftrag von Image Professionals GmbH wegen Lizenzverletzung

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Hier finden Sie Informationen über eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma  Image Professionals GmbH  vertreten durch die Anwaltskanzlei Frommer Legal aus München. 

In diesem Kontext ist die Kanzlei Frommer Legal im Auftrag der Image Professionals GmbH an die Öffentlichkeit getreten, um eine urheberrechtliche Abmahnung zu verkünden. Die Abmahnung richtet sich an Personen oder Unternehmen, die unlizenziertes Bildmaterial vervielfältigt und zugänglich gemacht haben. Die Image Professionals GmbH ist ein renommiertes Unternehmen, das sich auf die Erstellung und den Vertrieb hochwertiger Bilder spezialisiert hat.

Allgemeiner Hinweis zur Abgabe von Unterlassungserklärungen und zum Schadensersatz

Die Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal im Auftrag der Image Professionals GmbH zielt darauf ab, die Verletzer des Urheberrechts zur Unterlassung, zur Auskunft und zur Zahlung von Schadensersatz aufzufordern. 

Unterlassung bedeutet, dass der Verletzer dazu aufgefordert wird, das unlizenzierte Bildmaterial nicht mehr zu verwenden, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen. Oft sind den Abmahnungen vorgefertigte Unterlassungserklärungen beigefügt.  Diese sollten jedoch nicht ungeprüft unterzeichnet werden. Gegebenenfalls besteht hier Änderungsbedarf. 

Auskunft bezieht sich auf die Forderung nach Informationen über den Umfang der Nutzung des geschützten Bildmaterials. 

Schadensersatz soll den Urheber für den erlittenen finanziellen Verlust aufgrund der unerlaubten Verwendung seines Werkes entschädigen. Die Höhe des Schadensersatzes hängt davon ab, wo, wofür und wie lange das Foto und wie viel Fotos verwendet wurden. Im Normalfall erfolgt die Berechnung des Schadensersatzes auf Grundlage der Tabelle der marktüblichen Vergütung für Bildnutzungsrechte der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM). Dies muß aber nicht sein, insbesondere nicht bei Verwendung von Fotos im privaten Bereich oder für einfache Produktbilder, die in eigener Regie angefertigt wurden.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus dem Bereich des Urheberrechts (unerlaubter Verwendung und Fotos) kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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