Abmahnung für George Clooneys Kriminaldrama „Suburbicon“

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Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt erneut ab, diesmal für den Film "Suburbicon". Der Titel soll vom Betroffenen auf Filesharing-Portalen zum Download angeboten worden sein. Gefordert wird, wie schon zuvor für andere urheberrechtlich geschützte Titel, die Abgabe einer strafbewerten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Schadensersatz und den entstanden Anwaltskosten. Eine vorformulierte Unterlassungsverpflichtungserklärung ist dem Abmahnschreiben bereits beigefügt.

Waldorf Frommer bietet außerdem die Erledigung der Angelegenheit gegen eine Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 915 Euro an.

Von der Zahlung etwaiger Beträge ist jedoch abzuraten, da dies einem Schuldanerkenntnis gleichkommt. Durch die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung wird außerdem ein schuldrechtlicher Vertrag geschlossen, der bei einem erneuten Verstoß gegen die Urheberrechte des Filmverleihs zur Zahlung einer noch unbestimmten Vertragsstrafe und den erneut entstehenden Anwaltskosten verpflichtet. Dieser Vertrag entfaltet Bindungswirkung für die Dauer von 30 Jahren und gilt auch, wenn Sie die Verletzungen nicht selbst begehen, sondern diese durch andere Nutzer Ihres Internetanschlusses verübt werden.

Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar. Möglich ist deshalb eine Modifizierung der Unterlassungserklärung, auch wenn Sie hierauf durch die abmahnende Kanzlei nicht hingewiesen werden. 

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

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