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Abmahnung Fußball-Ticketverkauf durch die RuhrKanzlei im Auftrage des VfL Bochum 1848 GmbH & Co. KGaA

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Unsere Kanzlei wird regelmäßig aufgrund von typischen Ticketabmahnungen der RuhrKanzlei aus Dortmund beauftragt. Diese vertritt verschiedene Fußballvereine aus der Fußballbundesliga. In dem vorliegenden Fall wird der VfL Bochum 1848 GmbH & Co. KGaA (im Folgenden VfL Bochum) vertreten.


Gegenstand der Abmahnung ist typsicherweise, dass ein Verstoß gegen die allgemeinen Ticketgeschäftsbedingungen (ATGB) durch die abgemahnte Person vorliegen soll. Diese ATGB seien Bestandteil des Ticketvertrages geworden. Zusätzlich hängen oder liegen diese an allen Ticketverkaufsstellen des VfL Bochum aus und sind jederzeit im Internet abrufbar. Sofern Tickets im Rahmen des Onlineshops des VfL Bochum erworben werden, wird hierbei bei jedem einzelnen Ticketverkauf auf die ATGB Bezug genommen.


Gegenstand der uns aktuell vorliegenden Abmahnung ist der Vorwurf, dass mehrere Tickets des VfL Bochum auf der Internetplattform eBay-Kleinanzeigen eingestellt und dadurch nachfolgend die ATGB des VfL Bochum verletzt wurden. Aufgrund dessen bestehe ein Anscheinsbeweis, dass die abgemahnte Person für die vorgenannte Rechtsverletzung verantwortlich ist.


Aufgrund dieser Rechtsverletzung habe der VfL Bochum gegen die abgemahnte Person Ansprüche auf Unterlassung, Freistellung von angefallenen Rechtsverfolgungskosten, Auskunft, Auskehrung der erzielten Mehrerlöse, die Zahlung einer Vertragsstrafe und kann zudem weitere Sanktionen nach den ATGB verhängen.


Sodann wird im Einzelnen zunächst gefordert, dass die abgemahnte Person ihr Verhalten ab sofort unterlässt und hierzu eine unterzeichnete Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unter Fristsetzung abgibt. Hierbei wird nochmals darauf hingewiesen, dass das bloße Abstellen einer rechtsverletzenden Handlung nicht die Wiederholungsgefahr, welche nach ständiger Rechtsprechung vermutet wird, ausräumen kann. Eine gerichtliche Auseinandersetzung kann daher laut der RuhrKanzlei nur durch die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung vermieden werden.


Des Weiteren wird unter Fristsetzung gefordert, die zur Rechtsverfolgung notwendigen Kosten und Aufwendung zu tragen. Unter Zugrundelegung eines Streitwertes in Höhe von 3.500,00 € sowie einer 1,2er Geschäftsgebühr ergibt sich dabei ein Aufwendungsbetrag in Höhe von 353,60 €, welcher unter Fristsetzung ausgeglichen werden soll. In der Folge behält sich der VfL Bochum explizit vor, eine Vertragsstrafe geltend zu machen sowie eine Erwerbssperre von Tickets für die abgemahnte Person einzurichten. Zuletzt wird ebenfalls ausgesagt, dass sich der VfL Bochum die Auszahlung etwaiger erzielter Mehrerlöse vorbehält. Ebenfalls wird zum jetzigen Zeitpunkt auf ein grundsätzlich zustehendes Auskunftsrecht verzichtet, sofern die abmahnte Person die geforderte Unterlassungserklärung sowie die Zahlung  fristgerecht leistet.


Sollten die genannten Fristen ergebnislos verstreichen, wird die RuhrKanzlei dem VfL Bochum empfehlen, zur Durchsetzung der Ansprüche gerichtliche Schritte einzuleiten.


Sollten auch Sie eine Ticketabmahnung der RuhrKanzlei für den VfL Bochum oder anderes Bundesligavereine erhalten haben, sollten Sie stets einen fachkundigen Anwalt aufsuchen. In keinem Fall sollte voreilig eine Unterlassungserklärung abgegeben oder gar eine Zahlung an die Gegenseite geleistet werden. Aus Erfahrung wissen wir, dass stets eine Einzelfallbetrachtung für jeden Fall notwendig ist. Auch im Fall des Zutreffens der Vorwürfe können wir unsere Mandantschaft in der Regel bei einer außergerichtlichen Lösung mit der Gegenseite unterstützen. Wir vertreten seit vielen Jahren eine Vielzahl von Mandanten deutschlandweit bzgl. Ticketabmahnungen verschiedenster Bundesligavereine.


Gerne können Sie uns die Abmahnung per E-Mail an die Adresse ra@kanzlei-heidicker.de zukommen lassen oder uns für eine kostenlose Erstberatung unter der Nummer 02307/1706-2 erreichen.


Wir sehen Ihrer Anfrage entgegen.


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