Abmahnung Gingerdead Man 2 durch Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH iAd MIG Film GmbH

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Im April 2010 lässt die MIG Film GmbH durch die Rechtsanwälte Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Spielfilm Gingerdead Man 2 versenden.

Bislang lies die MIG Film GmbH Abmahnungen durch die Rechtsanwaltskanzlei Baumgarten Brandt Rechtsanwälte und Rechtsanwaltskanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte verschicken.

In den jüngsten Abmahnschreiben aus der Kanzlei Fareds fordert man von dem Internetanschlussinhaber stets die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags i.H.v. 800 EUR. Die Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung wird - bereits aufgrund der zugrundeliegenden Formulierung - von den Gerichten als Schuldanerkenntnis gewertet. Insoweit empfiehlt sich keine voreilige Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung.

Gleichwohl sollte das Abmahnschreiben ernst genommen und die darin enthaltenen kurzen Fristen unbedingt beachtet werden. Eigenes Rechtsempfinden mag ein Grund dafür sein, dass der Abmahnung häufig nicht die nötige Aufmerksamkeit entgegen gebracht wird. Einer Abmahnung keine Beachtung zu schenken, könnte sich als zeit- und kostenintensiver Fehler erweisen. Anzuraten ist die umfassende Prüfung der Abmahnung und die Einholung einer rechtlichen Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt.

Nähere Informationen zum Thema Abmahnungen erhalten Sie unter abmahnung-aktuell.de.


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