Abmahnung Grovendo UG durch Rechtsanwalt Muffert

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Uns wurde in der 40. Kalenderwoche eine Abmahnung der Grovendo UG vorgelegt, in der diese wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche geltend macht. Die Abmahnung ist datiert auf den 24.09.2014 und wurde durch die Kanzlei des Herrn Rechtsanwalt Muffert ausgesprochen.

In der Abmahnung heißt es, dass die Grovendo UG eine „Grundig Funk-Türglocke“ im Set mit der Stylotec® LED-Mini-Taschenlampe auf dem Onlinemarktportal „Amazon“ anbietet.

Das entsprechende Produkt werde ausdrücklich als Markenbündel unter einer eigenen EAN-Nummer im Set mit einer zusätzlichen Stylotec-LED-Leuchte angeboten.

Die Grovendo UG gibt weiter an, dass sie Inhaberin der eingetragenen Marke „Stylotec“ beim deutschen Patent- und Markenamt ist. Ferner läge auch ein entsprechender Geschmacksmusterschutz vor.

Dem Adressaten der Abmahnung wird sodann vorgeworfen, ein identisches Produkt unter der EAN der Grovendo UG durch Anhängen an das Angebot angeboten zu haben. Der Adressat der Abmahnung habe sich dadurch die hinterlegte Produktbeschreibung und Präsentation vollumfänglich zu eigen gemacht.

Durch einen Testkauf sei festgestellt worden, dass das versandte Produkt nicht mit der Artikelbeschreibung übereinstimme, an die sich der Adressat der Abmahnung angehängt habe. So sei insbesondere unterlassen worden, die angebotene LED-Taschenlampe der Marke Stylotec® mit zu liefern. Schließlich wird dem Adressaten der Abmahnung sodann vorgeworfen, ein Produkt unter Einbeziehung eines Stylotec-Produktes angeboten zu haben, ohne dass das entsprechende Stylotec-Produkt mit geliefert werde.

Auch werden in der Abmahnung mögliche markenrechtliche Ansprüche angesprochen, die jedoch nicht zum Gegenstand der Abmahnung gemacht werden.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird unter anderem dem Grunde nach Schadensersatz gemäß § 9 UWG sowie die Zahlung von Rechtsanwaltsgebühren aus einem Streitwert in Höhe von 20.000,00 € gefordert.

Wir sind der Auffassung, dass die Abmahnung einer intensiven Überprüfung bereits aus mehreren Gesichtspunkten bedarf. Zunächst ist festzustellen, dass die Problematik des sogenannten „Anhängens“ bei Amazon ein häufig anzutreffendes Problem darstellt, welches mit den Eigenarten von Amazon im Zusammenhang steht. So kann beispielsweise leicht durch die Veränderung eines Produktes tatsächlich ein Markenrechtsverstoß begangen werden, ohne dass der anbietende Händler dies zunächst bemerkt.

Dem Grunde nach stellt es sich auch regelmäßig als wettbewerbswidrig dar, soweit Artikel angeboten werden, die sodann nicht mitgeliefert werden. Jedoch bedarf dies im Einzelfall der Überprüfung.

Auch hat eine Internetrecherche ergeben, dass es bereits in der Vergangenheit Abmahnungen der Grovendo UG gegeben hat.

Wir halten eine fachanwaltliche Überprüfung der Abmahnung für unbedingt angezeigt. Im Regelfall wenden Sie sich an einen spezialisierten Kollegen, da dieser auch die Eigenarten und Eigenheiten des Onlinemarktportals „Amazon“ genau kennen wird.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

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Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

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