Abmahnung Hetzjagd - Lauf um Dein Leben d. Fareds iAd. Savoy Film GmbH

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Die Savoy Film GmbH lässt Abmahnungen durch die Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wegen Urheberrechtsverstößen an dem Spielfilm Hetzjagd - Lauf um Dein Leben versenden. Das Filmwerk Hetzjagd - Lauf um Dein Leben ist seit April 2010 im heimischen Handel zu beziehen.

Allerdings hat der Film Hetzjagd - Lauf um Dein Leben von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft die Einstufung "keine Jugendfreigabe" erhalten. Ein öffentliches Anbieten zum Download des Films ist insoweit nicht nur urheberrechtlich bedenklich, sondern stellt überdies auch eine Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften des medialen Jugendschutzes dar.

Schließlich verstößt gegen das Jugendschutzgesetz, wer Minderjährigen den Zugang zu nicht jugendfreien Medien verschafft. Der einschlägige § 12 Abs. 3 Nr. 1 JuSchG bestimmt insoweit:

"Bildträger, die [...] mit "Keine Jugendfreigabe" nach [...] der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 oder nach § 14 Abs. 7 vom Anbieter gekennzeichnet sind, dürfen einem Kind oder einer jugendlichen Person nicht [...] zugänglich gemacht werden".

Dennoch liegt das Augenmerk des Empfängers der Abmahnung der Fareds wohl vornehmlich auf den in dem Abmahnschreiben angekündigten Sanktionen. Mit der Abmahnung werden gegenüber dem Internetanschlussinhaber Unterlassungsanprüche der Savoy Film GmbH, sowie Ansprüche auf Zahlung der Rechtsverfolgungskosten und eines Schadensersatzes geltend gemacht, wobei die Zahlungsansprüche mit einem Pauschalangebot iHv. 850 € beziffert werden. Die Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr wird - schon unter der zugrunde liegenden Formulierung - von vielen Gerichten als Schuldanerkenntnis gewertet. Daher empfiehlt sich keine voreilige Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung.

Dennoch sollte die Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ernst genommen und die darin enthaltenen kurzen Fristen tunlichst beachtet werden. Das eigene Rechtsempfinden mag ein Grund dafür sein, dass einer Abmahnung häufig nicht die nötige Aufmerksamkeit entgegen gebracht wird. Der Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH keine Beachtung zu schenken, könnte sich als zeit- und kostenintensiver Fehler erweisen. Anzuraten ist daher regelmäßig die umfassende Prüfung der Abmahnung und die Einholung einer rechtlichen Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt.

Rechtsanwaltskanzlei & Gütestelle Rassi Warai

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