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Abmahnung Hildebrandt. Rechtsanwälte im Auftrage der B.H.L.N. Design GmbH & Co. KG -Parfum „JETTE by Night“-

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Mir liegt eine Abmahnung der Hildebrandt. Rechtsanwälte im Auftrage der B.H.L.N. Design GmbH & Co. KG vom 23.11.2021 vor.

Den Stein des Anstoßes der Abmahnung vom 23.11.2021 bildet ein Angebot auf der Handelsplattform eBay. Das Angebot beinhaltet das Parfum „JETTE by night“. In dem Angebot wurde in der Artikelüberschrift u.a. der Rufname der Geschäftsführerin der Abmahnerin „Jette Joop“ der Parfumbezeichnung „JETTE by Night“ vorangestellt angegeben.  

Die Abmahnerin ist der Auffassung, dass die Verwendung von „Jette Joop“ in Verbindung mit dem Markennamen „JETTE“ zu einer Verwässerung des eigenen Markenaufrittes führen würde und der Verbraucher die Marke „JETTE“ nicht mehr abstrahiert erkennen würde. Die Folge sei eine Beeinträchtigung der Werbefunktion. Zudem handele es sich um ein Parfum, dass seit mehr als 10 Jahren nicht vertrieben wird. Es bestehe die Gefahr, dass die Haltbarkeit nicht mehr gegeben sei und damit eine Rufschädigung der Rechteinhaberin einhergehen würde. Aus diesen Gründen läge keine Markenerschöpfung vor und die Rechteinhaberin sei berechtigt   sich dem weiteren Vertrieb der Waren zu widersetzen, Art. 15 Abs. 2 UMV.

Abschließend wird auch die Verletzung der Namensrechte der Geschäftsführerin der Abmahnerin gerügt. Der namensrechtlich geschützte Rufname „Jette Joop“ sei in unzulässigerweise markenmäßig benutzt worden.

Die B.H.L.N. Design GmbH & Co. KG ist Inhaberin der Wortmarke „JETTE“, die sowohl als (Unionsmarke unter der Registernummer UM 003339306, als auch als nationale Marke beim DPMA unter der Registernummer DE 30213713 eingetragen ist.

Forderung

  • Strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Auskunft über Bezugsquellen und Verkaufszahlen
  • Rechtsverfolgungskosten nach Streitwert von 150.000,00€ (3.020,34€ brutto)

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