Abmahnung „Homeland“, neueste Folgen der US-Serie, durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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Hat es Sie erwischt? Viele jüngere Internet-User können den Start der neuesten TV-Folgen der Serie „Homeland“ aus den USA nicht abwarten und laden diese im Netz herunter.

Dies kann teuer werden.

Die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer verschickt in diesen Fällen sündhaft teure Abmahnungen im Auftrag der Twenthieth Century Fox Entertainment Germany GmbH.

Hierin verlangt man von Ihnen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Zahlung eines pauschalisierten Schadensersatzbetrages von mindestens € 469,00 pro TV-Folge sowie die Freistellung von den außergerichtlichen Anwaltskosten zur Verfolgung der Urheberrechtsverletzung.

Was sollten Sie nicht tun!

Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei auf. Sie wissen nicht, worauf es nach der Rechtsprechung des BGH ankommt, wenn man sich erfolgreich gegen eine solche Abmahnung wehren möchte.

Unterschreiben Sie nichts. Zahlen Sie nichts bevor Sie einen fachkundigen Anwalt für Urheberrecht um Rat gefragt haben.

Laden Sie nicht eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Netz herunter. Sie wissen erstens nicht, wer diese Unterlassungserklärung modifiziert hat und zweitens ist es nicht in jedem Fall erforderlich, überhaupt eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Eine Unterlassungserklärung führt immer dazu, dass Sie wegen des gleichen Vorwurfs beim nächsten Download mit mehreren tausend Euro Vertragsstrafe zu rechnen haben. Zudem bindet Sie eine solche Unterlassungserklärung an diese drohende Vertragsstrafe die nächsten 30 Jahre.

Manchmal kann es sogar richtig sein, eine Unterlassungserklärung abzugeben, damit nicht ein teures einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht droht. Wie wollen Sie dies einschätzen?

Was sollte man tun?

Notieren Sie die in der Regel sehr kurz gewählte Frist sorgfältig.

Suchen Sie den Rat eines fachkundigen Anwaltes für Urheberrecht und überlegen Sie sorgfältig, was sich an dem abgemahnten Tag in Ihrem Haushalt abgespielt hat,

Rufen Sie uns gerne an, dann geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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