Abmahnung IPPC Law Rechtsanwälte - AK Schäfer Bundesweite Hilfe!

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Abmahnung IPPC LAW erhalten? Wir haben Erfahrung aus Tausenden Abmahnungen, gerade mit IPPC LAW bzw. Daniel Sebastian seit vielen Jahren. Wir haben  ständig gegen diesen zu tun. - Abmahnung IPPC Law. Rufen Sie uns gerne für eine kostenlose Erstberatung an! Wir helfen Ihnen gerne bundesweit!

Klagen Abmahnkanzleien wie IPPC LAW bzw. Daniel Sebastian immer?

Generell ist davon auszugehen, dass eine Abmahnkanzlei immer vor Gericht geht, wenn sie der Auffassung ist, gute Erfolgsaussichten zu haben. Darauf zu hoffen, dass „die eh nicht klagen“, wie es in manchen Foren beschrieben wird, ist höchst fahrlässig. Dennoch gibt es durchaus auch viele Wege und Möglichkeiten, wie man sich erfolgreich gegen eine Klage wehren kann.

Abmahnung Ippc Law: Was sollten Sie nun tun - und was nicht?

Wichtig

  • Werden Sie unbedingt aktiv,
  • Kontaktieren Sie umgehend eine erfahrene und auf Markenrecht spezialisierte Kanzlei wie uns.

Auf keinen Fall sollten Sie nun

  • blind unterschreiben,
  • blind zahlen, auch Teilbeträge ins Blaue hinein sind ein Fehler,
  • Kontakt mit dem Abmahner aufnehmen,
  • blind Tipps aus dem Internet folgen und,
  • die Ihnen vorliegende Unterlassungserklärung abgeben, dies kann unter Umständen fatale Folgen haben, die Sie ein Leben lang binden.

Lohnt sich überhaupt ein Anwalt bei einer Abmahnung IPPC LAW?

Aus dem eben Gesagten lohnt sich der eigene Anwalt auf jeden Fall. Aber auch ganz generell sind wir jedenfalls in den vergangenen Jahren in fast allen Fällen in der Lage gewesen, den Zahlbetrag bei einer Abmahnung Ippc Law deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu beseitigen, so dass sich unsere Einschaltung auch wirtschaftlich gerechnet hat. Natürlich gibt es hierfür keine uneingeschränkte Garantie, denn jeder Fall ist anders. Aber genau das kann man seriös in einer ersten kostenlosen Einschätzung abklären.

Wie lautet der Vorwurf einer Abmahnung von IPPC LAW bzw. Daniel Sebastian?

Der Vorwurf lautet: „Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung“. In der Regel verlangen IPPC LAW bzw. Daniel Sebastian Rechtsanwälte bzw. IPPC LAW eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz und Erstattung von Anwaltskosten in Form eines Vergleichsbetrags von 915,00,- (Film) und mehr.

IPPC LAW bzw. Daniel Sebastian Rechtsanwälte haben sich darauf spezialisiert, massenweise Abmahnungen wegen Filesharings (illegalen Tauschangebotes) zu verschicken.

Wir haben Erfahrung aus Tausenden solcher Filesharing-Abmahnungen, insbesondere mit den Rechtsanwälten von IPPC LAW bzw. Daniel Sebastian. Lassen Sie sich von uns im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung 089 - 54 888 98 16 helfen

Achtung!

Dabei handelt es sich nicht um Internetabzocke oder Betrug! Sie haben es mit einer renommierten Anwaltskanzlei zu tun. Machen Sie keine Experimente. Werden Sie bei einer IPPC LAW bzw. Daniel Sebastian unbedingt tätig und suchen sich den Rat Ihres fachkundigen Abmahnung IPPC LAW, wir helfen Ihnen gerne. Unsere Ersteinschätzung ist ja kostenlos.

Verjährt eine Abmahnung IPPC LAW irgendwann?

Der BGH hat nun entschieden, dass die Verjährungsfrist für den Lizenzschaden 10 Jahre beträgt (Urt. v. 12.5.2016 – I ZR 48/15).

Die Unterlassungsansprüche verjähren nach wie vor nach 3 Jahren.

Die Rechtsanwaltskosten verjähren jedoch weiterhin nach 3 Jahren.

Bei einer Abmahnung wegen Filesharings muss man nun differenzieren:

1. Der Unterlassungsanspruch verjährt nach 3 Jahren:

Der Anspruch auf Unterlassung beinhaltet die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass der Unterlassungsanspruch stets nach drei Jahren verjährt. Hier vertritt auch der BGH keine andere Ansicht. Die Verjährungsfrist beginnt dabei nicht an dem Tag der Rechtsverletzung, sondern erst mit dem Schluss des Jahres zu laufen, in dem der Rechteinhaber bzw. die für ihn abmahnende Kanzlei sowohl von der Rechtsverletzung als auch vom Namen und der Anschrift des Anschlussinhabers Kenntnis erlangt hat.

2. Die Anwaltskosten verjähren ebenfalls nach 3 Jahren:

Im Rahmen des Aufwendungsersatzanspruches werden im Wesentlichen die anwaltlichen Gebühren, also die entstandenen Rechtsanwaltskosten der Abmahnkanzleien, von den Abgemahnten gefordert. Die Aufwendungsersatzansprüche verjähren auch nach Ansicht des BGH gleichfalls nach drei Jahren.

3. Anspruch auf Lizenzschadensersatz verjährt nach Ansicht des BGH nach 10 Jahren

Der BGH hat im hier vorliegenden Fall nunmehr entschieden, dass der auf die Verletzung ihrer Rechte am Titel „Everytime we touch“ der Gruppe „Cascada“ gestützte Anspruch der Rechteinhaberin nicht verjährt gewesen sei.

Ihr stünde zumindest der geltend gemachte Anspruch auf Zahlung eines Lizenzschadens für das öffentliche Zugänglichmachen des Titels „Everytime we touch“ jedenfalls als Restschadensersatzanspruch zu. Der Restschadensersatzanspruch sei zum Zeitpunkt der Geltendmachung durch die Rechteinhaberin des Musiktitels noch nicht verjährt.

Die Verjährung richte sich nach Auffassung des BGH in diesen Fällen in Analogie zu den Fällen, in denen der Abgemahnte durch die Verletzung etwas erlangt habe, nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung und deren Verjährung nach § 852 BGB analog (vgl. BGH Urteil vom 12.5.2016 – I ZR 48/15), also 10 Jahre.

Machen Sie keine Experimente. Werden Sie bei einer IPPC LAW bzw. Daniel Sebastian unbedingt tätig und suchen sich den Rat Ihres fachkundigen Abmahnung IPPC LAW, wir helfen Ihnen gerne. Rufen Sie uns gerne an, dann geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.

Georg Schäfer

Rechtsanwalt



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