Abmahnung Iron Man 2 durch Waldorf Rechtsanwälte für Tele München Fernseh GmbH + Co

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Bereits zum Jahresbeginn erhielten einige Internetanschlussinhaber Abmahnungen der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft wegen Urheberrechtsverletzungen an Spielfilmen. Die Firma Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft ist ein seit über 40 Jahren bestehender deutscher Medienkonzern, der mitunter im Lizenzvertragshandel, sowie und Filmverleih tätig ist.

Die Abmahnungen, die die Tele München bereits aussprechen ließ, bezogen sich mitunter auf Rechtsverstöße an den Filmwerken Twilight - Biss zum Morgengrauen, New Moon - Biss zur Mittagsstunde oder Shutter Island. In der 28. Kalenderwoche werden durch die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte aktuelle auch Abmahnungen wegen Verletzungen des UrhG an dem Filmwerk Iron Man 2 im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft ausgesprochen. Der Spielfilm Iron Man 2 soll im Oktober als Heimunterhaltungsmedium in den Endverbrauchervertrieb gelangen. Wie auch schon bei den Abmahnungen, welche die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverstößen an dem Filmwerk Shutter Island versandte, verfolgt die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft als Rechteinhaberin auch bei rechtswidrigen Downloadangeboten des Spielfilms Iron Man 2 über sog. Peer To Peer Filesharing Tauschbörsen eine frühzeitige Verfolgung der Rechteverletzer.

Mit der Abmahnung fordert die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte den Empfänger der Abmahnung zur Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung und zur Zahlung eines Pauschalbetrags i.H.v. 956,- € auf. Das Unterlassungsversprechen, welches unter der beigefügten Unterlassungserklärung abgegeben wird, erstreckt sich nicht nur auf alle Filmwerke, an denen die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft bis dato die Nutzungs- und Verwertungsrechte erworben hat, sondern auch auf alle Filmwerke, an denen die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft auch in Zukunft die ausschließlichen Verwertungsrechte erwirbt. Vor diesem Hintergrund ist von einer voreiligen Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung abzuraten.

Dennoch sollte die Abmahnung und die in der Abmahnung genannten kurzen Fristen ernst genommen werden. Das eigene Rechtsempfinden mag der Grund dafür sein, dass einer Abmahnung gelegentlich nicht die nötige Aufmerksamkeit entgegen gebracht wird. Die Abmahnung nicht zu beachten, kann sich als zeit- und kostenintensiver Fehler erweisen. Daher ist die umfassende Prüfung der Abmahnung und die Einholung einer rechtlichen Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt anzuraten.

Nähere Informationen zu der Abmahnung wegen Verstößen an dem Spielfilm „Iron Man 2" und/oder zu anderen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte erhalten Sie unter abmahnung-aktuell.de.

Weiterführende Hinweise zu Abmahnungen allgemein finden Sie unter:

www.rechtsanwaltskanzlei-warai.de/tipp_abmahnung_urheberrecht_wettbewerbsrecht.html

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