Abmahnung Kanzlei FAREDS für Echo Alpha Inc. / Sex Kittens #2

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Abmahnungen der Anwaltskanzlei FAREDS aus Hamburg im Auftrag der Echo Alpha Inc. dba EA Productions/ Evil Angel, vertreten durch den Chief Financial Officer Herrn Adam Grayson, 14141 Covello St., Unit 8C, Van Nuys CA 91405, Vereinigte Staaten von Amerika wegen des Filmtitels „Sex Kittens #2”.

Die Anwaltskanzlei FAREDS fordert sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz und die Erstattung ihrer angeblichen Anwaltskosten. Der vermeintliche Schadensersatz wird mit 500,- Euro beziffert. Die Ermittlungskosten der IP-Adresse werden mit 20,- Euro angegeben. Die angeblich zu erstattenden Anwaltskosten werden nach einem Gegenstandswert in Höhe von 1.520,- Euro beziffert, was einen Betrag in Höhe von 195,- Euro netto zuzüglich 20,- Euro Auslagenpauschale ergeben soll. Insgesamt wird ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 735,- Euro gefordert.

Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien unter Verwendung der Tauschbörse Deluge 1.3.11.0 heruntergeladen und damit über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnenden Kanzleien bietet fast ausnahmslos an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.

Eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung lag der Abmahnung nicht bei. Offensichtlich ist FAREDS der Auffassung, dass sich Abgemahnte eine eigene Unterlassungserklärung erstellen sollen. Zudem vermeidet die Kanzlei mögliche Angriffspunkte, falls die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu weitgehend ist. Bezeichnenderweise befand sich alleine eine Zahlungserklärung als Anlage beigefügt. Das eigentliche Interesse der Abmahnindustrie wird insoweit wieder einmal mehr als deutlich. Es geht nur am Rande um den „Schutz” des Werkes sondern nur um Geld.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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