Abmahnung Kessler Kaiser Rechtsanwälte für Audi AG wegen Markenrechtsverletzung „S line“

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Die Kanzlei Kessler Kaiser Rechtsanwälte aus Würzburg hat einem unserer Mandanten kürzlich eine Abmahnung wegen des Vorwurf der Markenrechtsverletzung an Marken der Audi AG zugesendet. In der Abmahnung wird gerügt, dass unser Mandant Schlüsselanhänger, die mit den Worten „S line“ versehen waren, über eBay zum Kauf angeboten haben soll, ohne dass es sich bei den Schlüsselanhängern um offizielle Produkte der Audi AG handele.

Die Kanzlei erklärt erklärt in ihrer Abmahnung, dass die Worte „S line“ als Marke für die Audi AG geschützt seien und daher Produkte, die dieses Zeichen tragen nur mit Einverständnis der Audi AG in den Verkehr gebracht werden dürften, § 14 Abs. 1 MarkenG, Art. 9 Abs. 1 UMV. Die von unserer Mandantschaft über eBay angebotenen Schlüsselanhänger seien jedoch gerade nicht mit Einverständnis der Audi AG hergestellt oder in den Verkehr gebracht worden, da es sich vermeintlich nicht um Audi-Originalware handele. Daher sei das Anbieten der Schlüsselanhänger ein Verstoß gegen § 14 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 2 MarkenG sowie gegen Art. 9 Abs. 2a. Abs. 3b UMV.

Forderungen:

Wegen der vermeintlichen Markenrechtsverletzung werden folgende Ansprüche geltend gemacht:

  • Unterlassungsanspruch
  • Auskunftsanspruch
  • Rückrufanspruch
  • Erstattungsanspruch für Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.743,42 €

Der Unterlassungsanspruch wird durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erfüllt. Hierin verpflichtet sich der Unterzeichnende dazu, eine bestimmte Handlung in Zukunft zu unterlassen und bei Verstoß gegen die Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe zu bezahlen. Der Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, die jedoch ein Schuldanerkenntnis darstellen kann und unserer Auffassung nach zu weitreichend gefasst ist. Sie sollte daher nicht in dieser Form abgegeben werden. Der Auskunftsanspruch bezieht sich unter anderem auf den mit dem Verkauf der Schlüsselanhänger erzielten Gewinn. Der Rückrufanspruch ist der Anspruch auf Rückruf der an gewerbliche Abnehmer verkauften Produkte. Diese Produkte müssen an den Abgemahnten zurückgesendet werden und dürfen von gewerblichen Abnehmern nicht weiterverkauft werden. Die Rechtsanwaltskosten beziffert die Kanzlei mit 2.743,42 €, berechnet nach einem Gegenstandswert von 150.000,00 €.

Wie sollte ich bei Erhalt einer Abmahnung reagieren?

Grundsätzlich raten wir dazu, unverzüglich anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Ihre Abmahnung sollte auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden und anschließend, je nach Sachlage, ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Eine Abmahnung sollte jedoch grundsätzlich nicht ignoriert werden. Die Gegenseite könnte sodann ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Dies würde zu einem deutlich erhöhten Kostenrisiko führen.

Beachten Sie daher die folgenden Grundregeln, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben:

- Bewahren Sie Ruhe

- Notieren Sie sich gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zur Gegenseite auf

- Bezahlen Sie zunächst keinerlei Beträge

- Nehmen Sie anwaltliche Beratung in Anspruch

Unser Rat an Sie:

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung 

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung 

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung 

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. 

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. 

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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