Abmahnung Kornmeier & Partner für Embassy of Music wegen „Passenger – All The Little Lights”

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Inhalt der Abmahnung:

Hier finden Sie Informationen über eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Embassy of Music GmbH. Die Firma Embassy of Music GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner aus Frankfurt.

In der Abmahnung lässt die Embassy of Music GmbH durch die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner vorwerfen, über einen Internetanschluss in einem so genannten Peer-to-Peer Netzwerk das Musikalbum „Passenger - All The Little Lights" anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben.

In der Abmahnung der Rechtsanwälte Kornmeier & Partner wird aufgefordert, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung an die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner zurückzusenden. In der Abmahnung bieten die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner im Vergleichswege an, den Ersatzanspruch sowie den Anspruch auf Erstattung aller erforderlichen Aufwendungen mit einer einmaligen Pauschalzahlung in Höhe von 600,00 EUR zu erledigen.

Allgemeine Hinweise zu dieser Abmahnung:

Generell muss der Hinweis gegeben werden, nicht die der Abmahnung beigefügte und vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterschreiben. Eine solche Erklärung ist nämlich nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH zeitlich unbegrenzt gültig. Das gilt auch dann, wenn sich die Rechtsprechung oder die Gesetzeslage ändert. Daher sollte die Erklärung abgeändert und mit aufschiebenden Bedingungen versehen werden. Lassen Sie sich daher beraten und überprüfen, ob und in welchem Umfang die der Abmahnung als Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung modifiziert werden.

Je nachdem ob Sie den Verstoß selbst begangen haben oder ob der Verstoß eine dritte Person begangen hat, sollte auf die Abmahnung unterschiedlich reagiert werden. Rufen Sie bitte nicht bei der abmahnenden Kanzlei an um dort die von Ihnen vertretene Rechtslage und einen aus Ihrer Sicht entlastenden Sachverhalt mitzuteilen. Sie haben es auf der Gegenseite mit Profis zu tun und können bei einem solchen Gespräch nicht die Oberhand gewinnen. Lassen Sie sich für ein pauschales Anwaltshonorar umfassend und optimal beraten und vertreten.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen Urheberrecht und Filesharing kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Herzlichst, Ihre Virabell Schuster


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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