Abmahnung Kornmeier & Partner RAe - Bob Sinclar & Sahara ft Shaggy - I Wanna iAd GSDR GmbH

  • 2 Minuten Lesezeit

Der Medienvertrieb GSDR GmbH lässt im August 2010 durch die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte mit Kanzleisitz in Frankfurt Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen an dem Musikwerk Bob Sinclar & Sahara feat. Shaggy - I Wanna aussprechen. Bereits im April 2010 lies die GSDR GmbH durch die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte Urheberrechtsverletzungen an Musikwerken wie dem Dancefloor Tonträger „The Disco Boys - I Surrender" abmahnen.

Der nunmehr in der Abmahnung betitelte Tonträger Bob Sinclar & Sahara feat. Shaggy - I Wanna ist seit Anfang Juni 2010 im Musikfachhandel erhältlich. Aufgrund seiner Aktualität ist das Musikstück Bob Sinclar & Sahara feat. Shaggy - I Wanna häufig Inhalt einer Sammelcompilation von Musikwerken, wie etwa den German Top 100 Single Charts. Auf einem Container wie den German Top 100 Single Charts befinden sich neben dem Werk Bob Sinclar & Sahara feat. Shaggy - I Wanna, auf welches die Abmahnung der GSDR GmbH nun bezieht, weitere Musikwerke, an denen ebenfalls Rechteinhaber Urheberrechtsverletzungen verfolgen lassen. Damit kann das Anbieten eines German Top 100 Single Charts Containers für einen betroffenen Internetanschlussinhaber weitreichenden Folgen nach sich ziehen.

In der Abmahnung fordert die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte von dem Internetanschlussinhaber die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Betrages i.H.v. 450 EUR zur Abgeltung der Ersatzansprüche der GSDR GmbH. Die Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung wird - bereits aufgrund der Tatsache, dass sich auf einem German Top 100 Single Chart Container nicht selten weitere Werke der GSDR GmbH befinden, sowie aufgrund des Umstandes, dass die der Abmahnung anliegende Unterlassungserklärung von den Gerichten als Schuldanerkenntnis gewertet wird, nicht empfohlen. Empfänger der Abmahnung sollten sich unter den kurzen Fristen nicht zur voreiligen Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung verleiten lassen.

Gleichwohl sollte das Abmahnschreiben der Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte ernst genommen und die darin enthaltenen kurzen Fristen unbedingt beachtet werden. Eigenes Rechtsempfinden mag ein Grund dafür sein, dass der Abmahnung häufig nicht die nötige Aufmerksamkeit entgegen gebracht wird. Der Abmahnung wegen der Urheberrechtsverletzung an dem Musikwerk Bob Sinclar & Sahara feat. Shaggy - I Wanna keine Beachtung zu schenken, könnte sich als zeit- und kostenintensiver Fehler erweisen. Anzuraten ist die umfassende Prüfung der Abmahnung und die Einholung einer rechtlichen Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt.

Nähere Informationen zum Thema Abmahnungen erhalten Sie unter www.abmahnung-aktuell.de.

Rechtsanwaltskanzlei & Gütestelle Rassi Warai

Viktoriastr. 36

32423 Minden

Tel: 0571 / 385 65 -72 (unsere Telefone sind Mo. bis Sa. von 8:00 bis 22:00 Uhr für Sie besetzt)

www.rechtsanwaltskanzlei-warai.de


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Markus Rassi Warai

Beiträge zum Thema