Abmahnung Kornmeier & Partner Rechtsanwälte wegen Gentleman - To the Top

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Die im gewerblichen Rechtsschutz agierende Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte verfolgt urheberrechtlich relevante Verstöße an Musikwerken im Auftrage diverser Rechteinhaber aus der Medien- und Unterhaltungsindustrie.

Zu jenen Rechteinhabern, die von der Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte vertreten werden, zählt seit März 2010 auch die GSDR GmbH aus Frankfurt. Die GSDR GmbH lässt vornehmlich Rechtsverletzungen an Musikwerken über sogenannte Peer-to-Peer Tauschbörsen verfolgen. Soweit ein Ermittlungsdatensatz eine Rechtsverletzung an einem Musikwerk der GSDR GmbH in Filesharing Tauchbörsen erfasst, wird dieser an die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte gesandt. Die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte stellt sodann für die GSDR GmbH einen Antrag gem. § 101 UrhG gegen den denjenigen Internetserviceprovider, woraufhin dieser regelmäßig die der ermittelten IP-Adresse zuzuordnenden Nutzerdaten an die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte übermittelt.

Nach Auswertung der Datensätze wird dem entsprechenden Inhaber des Internetanschlusses, über den der Verstoß stattgefunden haben soll, eine Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte übersandt. Im Juni 2010 lies die GSDR GmbH bereits Abmahnungen wegen Verstößen an dem Tonträger Gentleman - It no pretty aussprechen. Seit diesem Monat (September 2010) werden nunmehr auch Urheberrechtsverletzungen an einem weiteren dem Musikstück des Interpereten Gentleman mit dem Titel To the Top verfolgt. Auch das Musikwerk Gentleman - To The Top ist häufig Inhalt eines mehrere Musiktücke umfassenden Containers, wie etwa den German Top 100 Single Charts. Wer als Teilnehmer einer Peer To Peer Tauschbörse einen German Top 100 Single Charts Container auf seine Festplatte lädt, bietet diesen (und damit dann auch das Musikwerk Gentleman - To the Top) anderen Tauschbörsennutzen zum Download an. Der Tatbestand des § 97 UrhG ist damit regelmäßig erfüllt - und zwar nicht nur hinsichtlich des Werkes Gentleman - To the Top, sondern im Hinblick auf alle in den German Top 100 Single Charts enthaltenen Werke.

Wer als Anschlussinhaber eine Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte im Aufrage der GSDR GmbH wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht aufgrund des öffentlichen Zugänglichmachens des Musikwerks Gentleman - To the Top erhält, sollte daher in keinem Fall unbedacht die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Die Abgabe der der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sehen nämlich viele Gerichten als Schuldanerkenntnis an.

Zumeist empfiehlt sich die Wahrnehmung einer Rechtsberatung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt, da eine potentielle Verfolgung weiterer urheberrechtlicher Verstöße aus Werken des German Top 100 Single Charts Containers und damit (eine) weitere Abmahnung (en) droht/drohen.

Nähere Informationen zum Thema Abmahnungen erhalten Sie unter www.abmahnung-aktuell.de


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