Abmahnung Manke Haase Reichelt Rechtsanwälte i. A. d. DEB Eishockey- Sportgesellschaft mbH

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Uns liegt eine neue Abmahnung der Manke Haase Reichelt Rechtsanwälte im Auftrag der DEB Eishockey- Sportgesellschaft mbH vom 18.04.2017 zur rechtlichen Bearbeitung vor.

Die Abmahnung ähnelt inhaltlich den bereits bekannten Ticketabmahnungen von Fußballvereinen. Wir haben bereits mehrfach über Abmahnungen wegen Ticketverkäufen im Internet für Sportveranstaltungen berichtet. 

Nunmehr geht auch der Deutsche Eishockey Bund im Zusammenhang mit der anstehenden Eishockey Weltmeisterschaft in Deutschland, gegen den Weiterverkauf von Eintrittskarten für WM Spiele vor.

Wie in vielen anderen Ticketabmahnungen wird ein Verstoß gegen die ATGB durch das Angebot von Eintrittskarten über die Internethandelsplattform eBay gerügt.

Die Abmahnung wird auf die Allgemeinen Ticketbedingungen der IIHF, die unter Ziffer 4. einen gewerblichen Weiterverkauf von erworbenen Eintrittskarten sanktionieren, gestützt. 

Forderung?

Vom Adressaten der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Rechtsverfolgungskosten nach einem Streitwert von 10.000,00 € in Höhe von 651,80 € verlangt.

Keinesfalls sollten Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen, da diese unserer Auffassung nach nachteilig für Sie gestaltet ist. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass diese für den Fall einer Zuwiderhandlung eine feste Vertragsstrafe von 10.000,00 € vorsieht.

Abmahnung erhalten? 

Suchen Sie innerhalb der gesetzten Frist einen spezialisierten Rechtsanwalt zur Beratung auf. Eine Prüfung der Abmahnung auf Ihre Wirksamkeit und Richtigkeit sollte durch einen fachkundigen Rechtsanwalt erfolgen.

Sollte die Abmahnung berechtigt sein, besteht erfahrungsgemäß die Möglichkeit die geforderten Kosten im Vergleichswege zu reduzieren.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  1. Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  2. Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  3. Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung
  4. Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt   beraten
  5. Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  6. Bleiben Sie ruhig

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


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