Abmahnung Marke KAYFUN / SMtec GmbH

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Abmahnung Marke KAYFUN / SMtec GmbH

Aktuell liegt uns eine Abmahnung der SMtec GmbH aus Everswinkel wegen Verletzung der Marke KAYFUN vor. Die SMtec GmbH wird vertreten durch die Alpmann Fröhlich Rechtsanwaltsgesellschaft.

Gegenstand der Abmahnung ist die unter dem 02.03.2013 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Marke „KAYFUN“. Die SMtec GmbH ist ausweislich der Registrierung Inhaberin der Marke „KAYFUN“ für Waren aus Metall, Dampferzeugungsgeräte und elektronische Zigaretten. Ausweislich einer Internetrecherche wird die Bezeichnung KAYFUN vielfach und seit vielen Jahren für einen bestimmten Verdampfer im Bereich der E-Zigaretten verwendet.

Die Rechtsanwälte Alpmann Fröhlich fordern im Rahmen der Abmahnung im Auftrag der SMtec GmbH:

1) Die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung im Bezug auf die Benutzung des Kennzeichens KAYFUN.
2) Auskunft, um mögliche Schadenersatzansprüche berechnen zu können.
3) Erstattung der Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 50.000 €.

Reaktionsmöglichkeiten bei Abmahnung wegen Markenverletzung

Die Anwälte unserer Fachkanzlei beraten und vertreten seit Jahren hunderte Mandanten, die Abmahnungen wegen angeblicher Markenverletzungen erhalten haben.

Es ist immer zu empfehlen, die Abmahnung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen zu lassen.

Nicht immer besteht tatsächlich ein Unterlassungsanspruch. Häufig wird übersehen, dass die Angriffsmarke prioritätsälter sein muss. Der Inhaber einer Marke kann nämlich nicht gegen ältere Rechte des Verletzers vorgehen. Auch eine beschreibende Benutzung (§ 23 Nr. 2 MarkenG) kann nicht untersagt werden.

Sie haben eine Abmahnung wegen Markenverletzung erhalten? Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung. Übersende Sie uns hierzu einfach die Abmahnung per E-Mail an:
info@ra-kreuztor.de oder kontaktieren Sie uns telefonisch unter: 0251 20 86 80 30


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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