Abmahnung wegen „Modern Family“ für Twentieth Century Fox durch Waldorf Frommer

  • 4 Minuten Lesezeit

Abmahnung wegen „Modern Family“ erhalten? Keine Sorge! Wir helfen Ihnen

Wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere mit der Kanzlei Waldorf Frommer und kennen diese sehr gut.

Auch wir haben unseren Kanzleisitz in München und daher jeden Tag mit den Rechtsanwälten Waldorf Frommer zu tun.

Wie helfen wir Ihnen?

Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung besprechen wir mit Ihnen ausführlich die Erfolgsaussichten Ihrer Abmahnung und erklären Ihnen wie wir vorgehen.

Wir gehen dabei auch auf die aktuelle Rechtsprechung des BGH ein, wonach man kurz gefasst gute Erfolgsaussichten hat, wenn es eine Alternative (z.B. Untermieter, Mitbewohner, Besuch usw.) zu dem Anschlussinhaber als Täter oder Störer der vorgeworfenen Verletzung der Urherberrechte gibt. Es müssen dann noch ein paar weitere Umstände mit Ihnen abgesprochen werden, sodass wir Ihnen dann unsere Empfehlung aussprechen können.

Unser Ziel: Sie zahlen nichts oder deutlich weniger!

Tipp

Nehmen Sie bitte keinen Kontakt mit dem Abmahner auf, unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nichts, auch keine Teilbeträge.

Lassen Sie sich nicht von „gut gemeinten Tipps“ aus dem Internet verrückt machen. Finger weg von irgendwelchen Vorlagen.

Rufen Sie uns an, wir bieten Ihnen gerne eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Filesharing Abmahnung an.

Was tun wir bei einer Abmahnung Modern Family für Twentieth Century Fox durch Waldorf Frommer für Sie?

Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Abmahnung Modern Family für Twentieth Century Fox durch Waldorf Frommer werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, extra für Ihren Fall fertigen, oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben. Dies könnte sehr wichtig sein, um ein vielleicht drohendes extrem kostspieliges einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht für Sie abzuwenden. Hierbei sollten Sie keine sog. modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunterladen und auf eigene Faust abgeben, auch nicht vorgefertigte Formulare von Verbraucherzentralen oder ähnlichen Stellen, wie Internetforen, Rechtsschutzversicherungen oder vergleichbaren Vereinen verwenden. Ihr Fall ist ein Einzelfall! Bei falscher Beratung zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung kann dies zu unnötigen, fatalen Folgen führen, die Sie für den Rest Ihres Lebens binden.

Wir verweigern für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine 0-Zahlung, mindestens aber eine deutliche Reduzierung der zu zahlenden Vergleichssumme an Waldorf Frommer. Sollte sich herausstellen, dass den Upload zu 100 % nicht Sie vorgenommen haben, sondern ein Dritter, haften Sie schon nicht mehr als Täter. Bereits an dieser Stelle würde es für Sie auf jeden Fall schon billiger werden. Wenn man dann noch darlegen kann, warum Sie auch nicht als Mittäter und auch nicht als Störer haften, ein Dritter für den fraglichen Verstoß in Betracht kommt und Sie alle Ihnen obliegenden Pflichten beachtet haben, kann man Sie gänzlich mit einer 0-Zahlung die Abmahnkanzlei vertreten.

Wichtig

Sie müssen nicht in immer Schadensersatz bezahlen und die gegnerischen Anwaltskosten begleichen. Sollten Sie beispielsweise zum fraglichen Zeitpunkt nachweislich nicht zu Hause gewesen sein, steigen Ihre Chancen, dass Sie überhaupt nicht haften und daher auch nicht zahlen müssen.

Sollten Sie übereilt eine Zahlung vornehmen, so würden Sie automatisch die Forderung der Rechtsanwälte von Waldorf Frommer akzeptieren.

Wenn Sie jedoch als Täter nicht haften, müssen Sie auch keine Unterlassungserklärung abgeben. Mit einer solchen Unterlassungserklärung haften Sie ein Leben lang und müssten mit Strafzahlungen von bis zu € 5.000 im Wiederholungsfalle rechnen, obwohl Sie rechtlich hierzu nicht verpflichtet gewesen wären.

Ihr Fall ist ein Einzelfall. Jeder Fall ist anders.

Haften Eltern für ihre Kinder bei einer Filesharing-Abmahnung?

Hier muss man zunächst zwischen volljährigen und minderjährigen Kindern unterscheiden. Es trifft die Eltern keine Pflicht, ihre minderjährigen Kinder andauernd zu überwachen. Wenn die Eltern ihrer sog. Aufklärungspflicht im Rahmen der Erziehung ihrer minderjährigen Kinder nachgekommen sind und mit den Kindern intensiv besprochen haben, dass diese keine illegalen Seiten besuchen oder gar Downloads in Filesharing-Portalen vornehmen dürften, dann haften die Eltern nicht für ihre minderjährigen Kinder, wenn es zudem in der Vergangenheit bei Stichproben der Eltern keinerlei Veranlassung zu Zweifeln an der Einhaltung des ausgesprochenen Verbotes gegeben hatte.

Bei volljährigen Kindern oder auch Mitbewohnern gilt grundsätzlich, dass jeder für sich selbst verantwortlich ist. Hier haftet der Anschlussinhaber nur, wenn er weiß, dass sein volljähriger Mitbewohner gerne die oben beschriebene Belehrung „vergisst“ oder sogar schon eine Abmahnung wegen Filesharings erhalten hat. Dann muss er Schritte aktiv einleiten, um dieses rechtswidrige Verhalten seines Mitbewohners zu verhindern. Unterlässt er dies, so haftet er auch.

Drohen noch weitere Abmahnungen?

Haben Sie wirklich nur eine Folge „Modern Family“ angesehen, oder waren es doch eventuell mehrere? Wenn ja, dann ist es wahrscheinlich, dass Sie noch weitere Abmahnungen von Waldorf Frommer erhalten werden. In diesen Fällen macht es erst Recht Sinn, dass man einen eigenen Anwalt beauftragt, weil ansonsten jede einzelne Abmahnung sehr teuer werden könnte. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, dann können wir mit Ihnen ein faires Gesamtpaket für all Ihre Abmahnungen vereinbaren.

Schicken Sie uns also unverbindlich Ihre Abmahnung, damit wir mit Ihnen eine kostenlose Erstberatung vorbereiten können.

Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail an nebenstehende Adresse.

Christian Giese

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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