Abmahnung Monrose - Like a Lady d. Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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Die Herren Alex Komlew und Christian Königseder lassen derzeit über die Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Tonträger "Like a Lady" der Künstlergruppe Monrose versenden.

Alex Komlew ist der Texter des Werkes Monrose - Like a Lady. 

Der Tonträger „Monrose - Like a Lady" ist eine Singleauskopplung des Albums Ladylike der Interpreten Monrose und kann seit dem 28.05.2010 im Fachhandel erworben werden. Bereits im vergangenen Monat machte die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft Anprüche der Herren Kindervater und Bülles wegen Rechtsverletzungen an Musikwerken geltend. So forderte die Fareds Rechtsverletzer, denen ein Verstoß an dem Werk „Michael Mind Project - Feel Your Body" nachgesagt wurde auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Auch Internetanschlussinhaber über deren Internetanschluss das Werk Monrose - Like a Lady anderen zum Download angeboten worden sein soll, werden von der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mit der Abmahnung außergerichtlich angehalten, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die der Abmahnung anliegt, abzugeben. Diese Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beinhaltet in Ziffer 2 auch ein Angebot zur gütlichen Beilegung der Erstattungs- und Schadensersatzansprüche der Herren Komlew und Königseder unter der Zahlung eines Vergleichsbetrages i.H.v. 450 EUR.

Einer branchenüblichen Lizenzgebühr für das Öffentliche Zurverfügungstellen des Werkes "Monrose - Like a Lady" ordnet die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH einem vier- bis fünfstelligen Bereich zu. Für den Fall, dass das Vergleichsangebot nicht angenommen wird, wird in der Abmahnung ein erstinstanzliches Prozesskostenrisiko von über 2000 EUR in Aussicht gestellt.

Es gilt aber zu bedenken, dass die Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung von zahlreichen Gerichten als Schuldanerkenntnis gewertet wird. Demgetreu empfiehlt sich keine voreilige - und vor allem keine unüberlegte - Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung.

Dennoch sollte das Abmahnschreiben ernst genommen (schließlich beinhaltet die Abmahnung den Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung) und die darin enthaltenen kurzen Fristen unbedingt beachtet werden. Eigenes Rechtsempfinden mag ein Grund dafür sein, dass der Abmahnung häufig nicht die nötige Aufmerksamkeit entgegen gebracht wird. Einer Abmahnung keine Beachtung zu schenken, könnte sich als zeit- und kostenintensiver Fehler erweisen. Anzuraten ist die umfassende Prüfung der Abmahnung und die Einholung einer rechtlichen Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt.

Nähere Informationen zum Thema Abmahnungen und aktuelle Hinweise zu dieser und weiteren Abmahnungen finden Sie unter abmahnung-aktuell.de oder in unserem Blog rechtsanwaltskanzlei-warai.de/blog/.

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