Abmahnung Monsta und Eiskalt und Somma im Kiez

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Die Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH aus Berlin lässt bereits seit März 2010 auf Urheberrechtsverstößen an Musikwerken der Interpreten Culcha Candela durch die Kanzlei Nümann + Lang Rechtsanwälte Abmahnungen aussprechen. Heute erreichten einige Internetanschlussinhaber Abmahnungen in denen der Vorwurf eines Urheberrechtsverstoßes an dem neuen Musikwerk der Interpretengruppe Culcha Candela - Somma im Kiez unterbreitet wird. Neben Schöne neue Welt, Eiskalt, Monsta und Hamma ist Somma im Kiez das fünfte Werk der Musiker Culcha Candela, an dem Verstöße in Tauschbörsen durch die Kanzlei Nümann + Lang Rechtsanwälte eine Verfolgung erfahren.

Der Tonträger Somma im Kiez ist bereits seit dem Mai im Handel erhältlich. Die Abmahnung nimmt Bezug auf einen Verstoß den Werken Monsta und Eiskalt und Somma im Kiez.

In der Abmahnung der Kanzlei Nümann + Lang Rechtsanwälte heißt es: „Unsere Mandantschaft ist Inhaberin von Verbotsrechten an den Tonaufnahmen der Musikstücke Monsta und Hamma und Somma im Kiez mit Darbietungen der Künstlergruppe Culcha Candela." Die Musikwerke Monsta und Eiskalt und Somma im Kiez (gelegentlich auch Hamma) sollen dabei regelmäßig Inhalt von ein und demselben German Top 100 Single Charts Container gewesen sein.

German Top 100 Single Charts Compilations werden im Wochenrhythmus in sogenannten Peer To Peer Tauschbörsen wie Bittorrent oder eDonkey im Internet zum Download angeboten. Die German Top 100 Single Charts Container beinhalten 100 Musikwerke, unter denen sich in einigen Containern aus dem Februar dieses Jahres auch die Culcha Candela Musikwerke Monsta und Hamma befanden.

Empfänger einer Abmahnung der Kanzlei Nümann + Lang Rechtsanwälte wegen der Verletzung von Rechten an den Werken Monsta und Hamma und Somma im Kiez, werden namens der Styleheads GmbH aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und zudem einen Pauschalbetrag von 450 EUR an die Styleheads GmbH zu entrichten. Die Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung wird - bereits aufgrund der zugrundeliegenden Formulierung - von den Gerichten als Schuldanerkenntnis gewertet. Insoweit empfiehlt sich keine voreilige Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung.

Gleichwohl sollte die Abmahnung ernst genommen und die darin enthaltenen kurzen Fristen unbedingt beachtet werden. Eigenes Rechtsempfinden mag ein Grund dafür sein, dass der Abmahnung häufig nicht die nötige Aufmerksamkeit entgegen gebracht wird. Einer Abmahnung keine Beachtung zu schenken, könnte sich als zeit- und kostenintensiver Fehler erweisen. Anzuraten ist - nicht zuletzt wegen der aufgrund des Bereitstellens der German Top 100 Single Charts und damit des öffentlichen Zurverfügungstellens zahlreicher urheberrechtlich geschützter Werke - die umfassende Prüfung der Abmahnung und die Einholung einer rechtlichen Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt.

Nähere Informationen zur Abmahnung der Werke Culcha Candela - Monsta und Eiskalt und Somma im Kiez, sowie zum Thema Abmahnungen generell erhalten Sie auf der Homepage www.rechtsanwaltskanzlei-warai.de.

Aktuelle Hinweise zu dieser und weiteren Abmahnungen finden Sie unter abmahnung-aktuell.de

Rechtsanwaltskanzlei & Gütestelle Rassi Warai

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