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Abmahnung Nimrod Rechtsanwälte - Bus Simulator 2012

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Konsequent geht das Unternehmen Astragon Software GmbH unter Zuhilfenahme der Anwaltskanzlei Nimrod Rechtsanwälte gegen die unerlaubte Verwertung ihre Spiele in Tauschbörsen vor. In dem vorliegenden Fall geht es um das Spiel Bus-Simulator 2012. Dem Betroffenen wird vorgeworfen, das Spiel über den Internetanschluss zum Download angeboten zu haben. Sollte dieses wirklich der Fall sein, so ist laut dem Urhebergesetz vorgesehen, dass der Rechteinhaber Anspruch auf Unterlassung hat. Der Abgemahnte soll mit dem Schreiben verpflichtet werden, eine sogenannte Unterlassungserklärung abzugeben. Bevor die Nimrod-Abmahnung wegen Bus Simulator 2012 jedoch ausgesprochen werden kann, bedarf es einiger Ermittlungsarbeit.

Bereits lange vor dem Erhalt der Abmahnung hat eine Ermittler einer Anti-Piracy Firma anhand eines Testdownloads und weiterer Daten-Erfassung angeblich beweissicher festgestellt, dass das Spiel über eine bestimmte IP-Adresse zum Download bereitgestellt wurde. Das Problem bei der Ermittlungsweise ist die logische Tatsache, dass so in erster Linie der Urheberrechtsverletzer nicht ermittelt werden kann. Lediglich der Anschlussinhaber muss vorerst mit der Inanspruchnahme rechnen.

Hiergegen gibt es auch keine Einwände. Die Kanzlei Nimrod kann sich in der Sache wegen des Spieles Bus Simulator 2012 anhand des Anscheinsbeweis auch an diesen wenden. Die Praxis hat gezeigt, dass heutzutage jedoch eine Vielzahl von Personen ein und denselben Internetanschluss nutzt. Da stellt sich schnell die Frage, wer die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Mit dem einfachen Vortrag, dass der Anschlussinhaber nicht für die in der Nimrod Abmahnung festgestellte Urheberrechtsverletzung verantwortlich sei, ist es nicht getan. Er müsste dazu beitragen, den eigentlichen Urheberrechtsverletzer zu ermitteln.

Der Anschlussinhaber ist in der Verantwortung, zu prüfen und zu kontrollieren, dass keine urheberrechtlich geschützten Werke, wie z.B. Bus Simulator 2012, über den Anschluss zum Download angeboten werden. Diese Pflicht umfasst die Sicherung des Netzwerkes gegen fremde Zugriffe sowie eine glaubhafte und nachvollziehbare Kontrolle der Nutzung, gerade dann, wenn das Internet auch von Kindern genutzt wird.

Abgesehen von diesen Einwänden muss geprüft werden, ob die in der Abmahnung von Nimrod geltend gemachte Forderung in Höhe von 850,00 Euro auch angemessen ist. Bei dem Spiel Bus Simulator handelt es sich um Software die eher im Niedrig-Preis-Segment anzuordnen ist. Da stellt sich natürlich die Frage, ob die Forderung von 850,00 Euro angemessen ist. Weiter muss gerade in einer Abmahnung wegen der unerlaubten Nutzung von Software hinreichend geprüft werden, welche Gegenstandswerte angesetzt wurden.

In der Nimrod Bockslaff Scheffen Abmahnung wegen Bus Simulator 2012 wird auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung eingefordert. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass diesem Anspruch nachgekommen werden muss. Mit der Erklärung muss sich der Abgemahnte verpflichten, keine weiteren Urheberrechtsverletzung mehr an dem streitgegenständlichen Werk zu begehen und im Falle einer Zuwiderhandlung eine angemessene Strafe zu zahlen. Da der Gesetzgeber nur einen groben Rahmen vorgegeben hat, gibt es viele Variationen solch einer Unterlassungserklärung. Die abmahnende Kanzlei Nimrod schickt ihren Vorschlag in der Abmahnung oft bereits mit. Dieser muss jedoch nicht verwendet werden. So wie gegen die Geldforderung begründet Kritik angewendet werden kann, so ist der Abgemahnte auch der Forderung nach einer Unterlassungserklärung nicht schutzlos ausgeliefert. Es ist im freigestellt, eine veränderte Erklärung abzugeben. Diese muss in vielen Punkten optimal auf den Abmahnfall zugeschnitten werden.

Gerne beraten wir Sie hierzu in unserer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


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