Abmahnung NIMROD Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung
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Sie haben eine Abmahnung der NIMROD Rechtsanwälte aus Berlin erhalten. Ihnen wird vorgeworfen eine Urheberechtsverletzungen begangen zu haben? Jetzt richtig handeln.
Die NIMROD Rechtsanwälte mahnen regelmäßig vermeintlich Urheberrechtsverletzungen für verschiedene Rechteinhaber ab. So etwa für die Kalypso Media Group GmbH. In einer aktuell uns vorliegenden Abmahnung geht es um eine Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel „Dungeons 4“.
Der betroffene Anschlussinhaber soll dieses Spiel über eine Tauschbörse heruntergeladen und für andere zum download bereit gehalten haben.
Der Kalypso Media Group GmbH sollen die ausschließlichen Verwertungsrechte an dem Spiel zustehen. Ob und inwieweit eine solche Abmahnung berechtigt ist hängt vom Einzelfall ab. Oft war es nicht der Anschlussinhaber, sondern Dritte, die das Spiel heruntergeladen haben. Für Dritte haftet man aber nur in ganz bestimmten Fällen.
Gefordert wird vom Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung. Weiter werden 850 € gefordert.
Unsere Empfehlung bei Erhalt einer Abmahnung der NIMROD Rechtsanwälte
- Ruhe bewahren
- Fristen beachten
- Nicht vorschnell etwas unterschreiben oder Zahlungen leisten
- Einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen
Wenn auch Sie ein Abmahnschreiben von NIMROD erhalten haben helfen wir Ihnen gerne. Wir kennen den Abmahner schon seit vielen Jahren und wissen worauf es ankommt. Senden Sie und einfach die Abmahnung per Mail an kanzlei[at]dr-schenk.net oder rufen Sie uns an unter 0421 – 56638780
Die NIMROD Rechtsanwälte mahnen auch im Auftrag der Spielehersteller Astragon, Daedalic und AEROSOFT ab.
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